Bochum. Die Corona-Krise beschäftigt das Arbeitsgericht Bochum in mehreren Fällen. Es geht etwa um geklautes Klopapier in einem Cafe und eine Kündigung.

Das Arbeitsgericht Bochum befasst sich demnächst mit einem Fall von angeblich gestohlenem Toilettenpapier in der Corona-Krise.

Am 20. Mai verhandelt die 1. Kammer, ob die Kündigung durch ein Bäckerei-Cafe rechtens war oder nicht. Zuvor war Toilettenpapier aus den Kundentoiletten eines Betriebes entwendet worden. Toilettenpapier war in Supermärkten wochenlang ausverkauft und deshalb nur sehr schwer oder nur zu hohen Preisen zu bekommen.

Trotz Quarantäne-Anordnung den Arbeitsplatz aufgesucht - Kündigung!

Ebenfalls am 20. Mai wird eine weitere Kündigung wegen Corona verhandelt. Die gekündigte Arbeitnehmerin soll trotz einer Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt ihren Arbeitsplatz aufgesucht haben, ohne ihren Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitskollegen über die Quarantäne informiert zu haben, wie das Gericht mitteilt.

Einen Corona-Bezug hat auch ein Fall, der bereits am 11. Mai verhandelt wird. Es geht um eine Kündigung, weil eine Beschäftigungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Begleitung von Inklusions-Schulkindern weggefallen war.

Am 8. Juni befasst sich das Arbeitsgericht mit mehreren weiteren betriebsbedingten Kündigungen vor dem Pandemie-Hintergrund.