Bochum/Herne. Ein Taxifahrer soll eine betrunkene Frau aus Bochum vergewaltigt haben. Vor Gericht räumte er ein, sexuelle Handlungen mit ihr gehabt zu haben.
Die 35-jährige Frau aus Bochum hatte per Telefon ein Taxi gerufen, um sicher nach Hause zu kommen. Sie war damals nach einer privaten Party in Herne-Eickel stark alkoholisiert. Der Taxifahrer, der sie dann zu ihrer Wohnung nach Wattenscheid chauffierte, soll das aber für seine sexuellen Interessen ausgenutzt und die Frau in ihrem Schlafzimmer vergewaltigt haben.
Der 54-jährige Herner räumte zum Prozessauftakt vor der 9. Strafkammer ein, sexuelle Handlungen mit der Frau gehabt zu haben. Er habe das Gefühl gehabt, dass auch sie das gewollt habe. Gleichzeitig tritt er aber auch nicht dem Vorwurf entgegen, dass sie wegen der Trunkenheit gar nicht mehr in der Lage gewesen sei, nach freiem Willen zu entscheiden.
Der Angeklagte steht jetzt ein zweites Mal vor dem Landgericht
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Der Vorfall ereignete sich bereits in der Nacht des 22. Mai 2016 gegen 1 Uhr. Im Jahr darauf stand der Herner deshalb bereits ein erstes Mal vor Gericht. Doch die Richter ließen erst ein Glaubwürdigkeitsgutachten zur Aussage der Frau anfertigen, so dass es jetzt zum erneuten Prozess gekommen ist.
Das Ergebnis des Gutachtens wurde noch nicht öffentlich bekannt. Die Richter erklärten zu Beginn der Hauptverhandlung allerdings, dass der Vorfall eventuell nicht als Vergewaltigung, sondern als „sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“ gewertet werden könnte. Da ist der Strafrahmen deutlich geringer.
Angeklagter soll seine Handy-Nummer bei dem Opfer hinterlassen haben
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Der Angeklagte kannte die Frau vorher gar nicht. Er soll damals in der Nacht selbst die Tür zur Wohnung aufgeschlossen habe, weil die Frau selbst das nicht mehr geschafft habe. Am Tag darauf soll er erneut zu der Wohnung gefahren sein, um der Frau den Schlüssel zurückzubringen, den er offenbar irrtümlich eingesteckt hatte. Weil sie nicht zu Hause gewesen sei, soll er einen Zettel mit seiner Handy-Nummer hinterlassen haben. Statt der Frau rief dann die Polizei bei ihm an. Die Frau hatte sich bereits vorher an die Polizei gewandt.
Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Aussage des Angeklagten erfolgte auf dessen Antrag hin unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht begründete dies damit, dass dabei auch sexuelle Angelegenheiten nicht nur des Angeklagten, sondern auch der Frau zur Sprache kämen. Die Staatsanwältin wollte indes, dass der Angeklagte sich öffentlich zu den Vorwürfen erklären müsse.
Die Kammer haben zwei weitere Termine bis 12. Februar geplant.