Bochum / Witten. . Der Taxifahrer, der eine Wittenerin vergewaltigt haben sollte, muss 750 Euro an sie zahlen. Die 18-Jährige hatte ohne Zwang mit ihm verkehrt.
Der Bochumer Taxifahrer (34), der wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Landgericht stand, muss 750 Euro Wiedergutmachung an eine Wittenerin (18) zahlen. Im Gegenzug stellten die Richter das Verfahren am Mittwoch ein.
Die junge Frau ließ sich im September 2017 nachts im Taxi des Angeklagten vom Bochumer Hauptbahnhof zum Wittener Hauptbahnhof fahren, obwohl sie sagte, dass sie kein Geld habe. Das nutzte der Fahrer, ein Familienvater, laut Gericht aus.
Aussage vor Gericht bestätigte die Anklage nicht
Im Taxi sollen sich beide auf sexuelle Handlungen geeinigt haben. Die damals erst 17-Jährige gab vor Gericht an, dies ohne Zwang und Bedrohung gemacht zu haben, auf dem Weg nach Witten. Kurz nach der Fahrt hatte sie ihn aber angezeigt.
„Was er gemacht hat, ist nicht zu entschuldigen“, sagt Richter Johannes Kirfel über das Verhalten des Angeklagten im Taxi. Das Vorgehen des Angeklagten sei „moralisch auf unterster Stufe“.
Der Vorwurf der Vergewaltigung war nach der Aussage der 18-Jährugen im Zeugenstand entkräftet. Im Raum stand dann noch, ob sich der Taxifahrer wegen Missbrauchs von Jugendlichen strafbar gemacht hat. Allerdings war nicht mehr zu klären, ob er damals wusste, dass sein Fahrgast erst 17 und nicht schon 18 Jahre alt war.