Bochum. Bochum muss einige der 33 Kommunalwahlbezirke neu zuschneiden. Das schreibt das Urteil des Landesverfassungsgericht vor. Die Folge: Zeitdruck.
Hektische Betriebsamkeit herrscht seit Anfang der Woche im Bochumer Wahlamt. Das Urteil des NRW-Verfassungsgerichts ermöglicht nämlich nicht nur die Stichwahl wieder, sondern regelt vielmehr auch die Berechnungsgrundlage für die Größe der Kommunalwahlbezirke neu. „Das kam für uns völlig überraschend. Das Urteil liegt bei uns erst seit wenigen Tagen vor“, so der zuständige Leiter des Amtes für Bürgerservice, dem auch das Wahlbüro zugeordnet ist.
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Wahlbüro-Chef Heimrath: „Jetzt wird die Zeit knapp“
Bislang durfte die Zahl der Wähler in unterschiedlichen Wahlbezirken um bis zu 25 Prozent voneinander abweichen. Das Verfassungsgericht stellte nun fest, dass eine pauschale Abweichung der Wählerzahlen in dieser Größenordnung nicht zulässig sei, vielmehr müsste eine 15-Prozent-Grenze gelten. Ausnahmen bedürften gesonderte Gründe.
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Bis zu sechs Wahlbezirke, so die vorläufige Berechnung der Stadt, könnten betroffen sein. „Wenn wir das jetzt wirklich noch ändern müssen, wird die Zeit knapp“, so Heimrath. Denn es gibt eine gesetzliche Frist, die vorschreibt, dass die Grenzen der Kommunalwahlbezirke bis zum 29. Februar definitiv feststehen müssen. Auch andere NRW-Städte sind aufgeschreckt. Viersen am Niederrhein hat bereits angekündigt, zehn der 25 Wahlbezirke ändern zu wollen, in Bonn werde noch geprüft, wie auch in Leverkusen. Doch das sind nur Beispiele.
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Stadt Bochum hat Schreiben ans Ministerium geschickt
In Bochum war bereits im Oktober der Kreiswahlausschuss zusammengetreten. Das Gremium beschloss da – aufgrund der damals noch gültigen 25-Prozent-Regel – drei der 33 Stimmbezirke neu zuzuschneiden. So gaben die Bezirke Wiemelhausen und Brenschede/Stiepel jeweils Abschnitte nach Querenburg ab. Doch jetzt hat Querenburg 17,32 Prozent mehr Wähler als der Schnitt, was eigentlich nicht mehr zulässig ist.
„Wir haben in dieser Woche ein Schreiben mit unseren Fragen an den Landeswahlleiter ins Innenministerium geschickt“, so Stephan Heimrath. „Doch uns läuft die Zeit davon, eine Antwort muss rasch kommen.“ Denn erst dann kann der Verwaltungsapparat die neuen Zuschnitte berechnen. Beschlossen werden müsse das neue Konstrukt dann wiederum vom Kommunalwahlausschuss – und zwar vor dem 29. Februar.
Völlig offen sei, welche Auswirkungen dies auf die Vorbereitungen der Parteien habe, denn die SPD etwa hat sowohl ihre Direktkandidaten für eben die Kommunalwahlbezirke als auch ihre Reserveliste beschlossen. Dies geschah aber eigentlich unter verfälschten Voraussetzungen, da einige Stimmbezirke nun mehr bzw. weniger Wähler haben werden.