Bochum. Die Politik in Bochum reagiert auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur OB-Stichwahl. So sieht die SPD eine Stärkung der Demokratie.

Die Parteien in Bochum äußern sich zum Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Freitag (20.), in dem die Durchführung einer Stichwahl für die Kommunalwahl angeordnet wird. Dazu erklärt der Vorsitzende der Bochumer SPD, Karsten Rudolph: „Das heutige Urteil sorgt für mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Wir in Bochum kämpfen dafür, dass unser Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl, Thomas Eiskirch, bereits im ersten Wahlgang eine klare Mehrheit erhält. Damit würde sich ein zweiter Wahlgang erübrigen.“

Auch interessant

Auch Christian Haardt, CDU-Vorsitzender in Bochum und OB-Kandidat, seiner Partei äußert sich positiv zum Urteil. „Ich sehe einen Zusammenhang mit der Zersplitterung der Räte.“ Auch in Bochum sind nun mehr Parteien im Rat. Haardt verwies auch darauf, dass das Verfassungsgericht 2009 noch anders entschieden habe.

Auch interessant

Was ist passiert

Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl hatten die Fraktionen von SPD und Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.

FDP denkt über eigenen Kandidaten nach

Olaf in der Beek, Kreisvorsitzender der FDP Bochum betont: „Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Nun müssen wir uns auf diese Rahmenbedingung für die Kommunalwahl neu einstellen. Wir werden jetzt beraten, wie wir uns zur OB-Wahl aufstellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir mit einer eigenen Kandidatin oder einem eigenen Kandidaten für ein innovatives, modernes und weltoffenes Bochum ins Rennen gehen, ist damit jedoch gestiegen.“

Bislang gibt es drei Kandidaten

Auch die Bochumer Soziale Liste begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Oberbürgermeisterwahl. „Nach dem Urteil zur Aufhebung der 2,5-Prozent-Sperrklausel haben die Verfassungsrichter erneut den Bestrebungen zur Einschränkung demokratischer Rechte einen Riegel vorgeschoben.“ Die Soziale Liste werde in ihrer Januar-Mitgliederversammlung über ihre Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl entscheiden. „Mit dem Verzicht der Grünen auf einen eigenen OB-Kandidaten sind zudem die Möglichkeiten für alternative Kandidaten und Kandidatinnen zu Thomas Eiskirch gestiegen“, sagt Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste.

Auch interessant

Aktuell gibt es außer Thomas Eiskirch und Christian Haardt mit Amid Rabieh von den Linken drei offiziell nominierte Oberbürgermeisterkandidaten. Es wird jedoch damit gerechnet, dass im neuen Jahr weitere Kandidaten durch ihre Parteien nominiert werden. Die AfD hatte dies bereits angekündigt.