Bochum. Weiter ungeklärt ist der tödliche Schuss eines Polizisten in Bochum auf einen Jäger auf einem Friedhof. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.

Auch gut acht Monate nach dem tödlichen Schuss eines Bochumer Polizisten auf einen Jäger (77) auf dem Friedhof in Gerthe hat die Staatsanwaltschaft nicht entscheiden, ob es Notwehr oder zumindest eine angenommene Notwehr war oder ob sich der Beamte strafbar gemacht hat.

Entweder wird das Verfahren eingestellt oder es kommt zum Strafprozess. Eine Entscheidung wird erst Anfang 2020 erwartet.

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Am 18. April gegen 17.45 Uhr (Gründonnerstag) war die Polizei von einem Augenzeugen zu dem Friedhof an der Kirchharpener Straße gerufen worden, weil dort ein Rentner mit einer durchgeladenen Jagdrepetierbüchse mit großem Zielfernrohr unterwegs sei. Er soll damit in Baumwipfel gezielt haben, ohne zu schießen, und auf Ansprache von Zeugen, was er dort mache, nicht reagiert haben.

Polizeibehörde: Beamte haben „zum eigenen Schutz“ geschossen

Der Jäger hatte eine Ausnahmegenehmigung zum Jagen von Wildkaninchen, aber nicht zu diesem Zeitpunkt und nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen. Zwei Polizisten hatten jeweils einmal geschossen, ein Projektil traf die Schulter des Jägers, zwei Tage später starb er. Die Polizeibehörde spricht von einer Bedrohungslage, die Beamten hätten „zum eigenen Schutz“ abgedrückt. Der Jäger soll trotz Ansprache sein Gewehr nicht weggelegt haben.

Die Zeitung „Die Welt“ zitiert die Witwe des Jägers aber so, dass ihr Mann nach der Aufforderung „Polizei, Waffe weg!“ das Gewehr habe fallen lassen und die Hände gehoben habe.

Ähnliches Verfahren ist eingestellt worden

Ein ähnliches Verfahren von tödlichen Polizeischüssen in Altenbochum ist wegen Notwehr eingestellt worden. Am 16. Dezember 2018 hatte ein Polizist (35) einen Rentner (74) auf dem Bürgersteig an der Velsstraße erschossen. Dieser soll den Beamten und dessen Kollegen mit einer täuschend echt aussehenden Scheinwaffe bedroht haben; in Wahrheit war es nur eine Feuerzeug, wie sie danach herausstellte.