Bochum-Ehrenfeld. Bewohner der Hunscheidtstraße in Bochum-Ehrenfeld regen eine Verkehrsberuhigung an. Doch das Tiefbauamt sieht keine Veranlassung.
Anwohner der Hunscheidtstraße machen sich für eine Verkehrsberuhigung zwischen Wasser- und Hattinger Straße stark. Der Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität wird sich am Dienstag (12.) mit der Anregung befassen, dort eine 30er-Zone auszuweisen. Doch das Tiefbauamt winkt ab: Es sieht keine Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Die Nachbarn begründen ihr Begehr mit den Schulwegen zu vier Schulen, die die Hunscheidtstraße kreuzen. Für Fußgänger gibt es zwischen Wasserstraße und Einmündung Höhe Waldring keinen Überweg. Zudem sei die Wohnstraße durch teils beidseitiges Parken nur einspurig befahrbar – durch die Bewohner selbst, aber auch durch Campingwagen Dritter sowie durch Mitarbeiter der Bezirksdirektion der „Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie“ am Waldring.
Neubebauung des Betriebsgeländes
Auch die geplante Neubebauung des Jahnel-Kestermann-Geländes werde die Parkplatzsituation verschärfen. Die Kurve in Höhe Waldring wird als unübersichtlich empfunden. Zudem werde die Hunscheidtstraße als Ausweichstrecke zur Königsallee genutzt, was eine erhöhte Lärmbelästigung der Anwohner zur Folge habe.
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Die Verwaltung lehnt das Anliegen ab; sie sieht keine Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Die Verkehrssituation sei in der Vergangenheit bereits mehrfach überprüft worden, insbesondere auch im Hinblick auf die Geschwindigkeitsregelung. Bei den Überprüfungen wurden keine laut Stadt besonderen Umstände oder konkrete Verkehrssicherheitsgründe, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung unter 50 km/h zwingend erfordern, festgestellt. Die Hunscheidtstraße gehört zum Vorrangstraßennetz. Auch unter Berücksichtigung der Unfalllage ergeben sich der Stadt zufolge keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Lärmschutz und Luftreinhaltung
Für Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung liegen laut Tiefbauamt für die Hunscheidtstraße ebenfalls keine Erkenntnisse über Besonderheiten im Vergleich zu anderen Vorbehaltsstraßen vor. Auf fünf Straßen im Stadtgebiet gilt derzeit eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h im Rahmen des Lärmaktionsplans. Diese sind als Pilotprojekte mit wissenschaftlicher Begleitung ausgewiesen worden. Die Untersuchungen dauern an, Ergebnisse gibt’s bislang keine.
Verkehrsberuhigung in Wohngebieten
Die Hunscheidtstraße hat u.a. eine ortsteilverbindende Funktion und ist auf ihrer gesamten Länge Teil des gesamtstädtisch festgelegten, vom Hauptausschuss beschlossenen Vorbehaltsstraßennetzes. Für Vorbehaltsstraßen ist nach dieser Verkehrskonzeption grundsätzlich die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, für einige Straßen auch eine höhere Geschwindigkeit, vorgesehen.
Tempo 30-Zonen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten sind nur außerhalb dieses Vorfahrtstraßennetzes möglich. Einzelne Geschwindigkeitsbeschränkungen für eine bestimmte Strecke kommen nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nur dort in Frage, wo eine besondere Gefahrenlage vorliegt.
Nur an einer Stelle wird die Stadt dem Begehren der Anwohner nachkommen: Auf Höhe der U-3-Betreuung an der Hunscheidtstraße 87. Dort seien durchaus die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung gegeben. So kündigt das Tiefbauamt an, auf der Hunscheidtstraße im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtung eine Beschränkung auf 30 km/h mit Zusatzzeichen „Kindergarten“ in den Zeiten montags bis freitags 7.30 bis 16.30 Uhr anzuordnen.