Bochum. . Der Bochumer Medienberater und Veranstalter Sascha Hellen muss am Dienstag auf die Anklagebank. Vorwürfe: Betrug, Untreue, Bankrott und anderes.

Der Bochumer Medienberater und Event-Manager Sascha Hellen muss sich vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Am kommenden Dienstag (18. Juni) um 9 Uhr soll gegen ihn vor der 12. Wirtschaftsstrafkammer eine Anklage der Bochumer Staatsanwaltschaft vorgelesen werden. Die Vorwürfe: Betrug, Untreue, Bankrott sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu Lasten eines Mitarbeiters. Es geht um insgesamt 31 Fälle. Das erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag auf WAZ-Anfrage.

Sascha Hellen ist weit über Bochum hinaus vor allem durch seine Gala „Steiger Award“ in mehreren Ruhrgebietsstädten bekannt geworden. Dort wurden im Laufe von 14 Jahren viele Prominente für ihre Lebensleistungen geehrt, etwa der Dalai Lama, Königin Silvia von Schweden sowie Film- und Fernsehgrößen wie Joachim Fuchsberger, Klaus Maria Brandauer oder Maximilian Schell. Zuletzt fand die Gala im vorigen März in Essen statt.

Für Schlagzeilen sorgte 2012 die Affäre um den „Atrium-Talk“ der Bochumer Stadtwerke. Peer Steinbrück (SPD) erhielt ein Redehonorar in Höhe von 25.000 Euro, das ebenso wie die Honorare von anderen Gästen (Maria Adorf, Senta Berger und andere) gespendet werden sollte. Die prominenten Gäste widersprachen aber der Darstellung von Hellen und den Stadtwerken. Damit nahm die Affäre ihren Lauf.

Noch heute veranstaltet der 41-Jährige die Vortragsreihe „Herausforderung Zukunft“ mit ebenfalls prominenten Rednern wie Ende 2018 mit NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) im Bochumer Musikforum. Gleichzeitig gab es aber immer wieder Schlagzeilen über seine Agentur und ihre Zahlungsfähigkeit.

Anklage: 15.000 Euro für angebliches Treffen mit dem Dalai Lama kassiert

Die jetzige Anklage wiegt schwer. Schließlich listet sie einen mutmaßlichen Gesamtschaden in Höhe von mehr als 1,1 Millionen Euro auf, den Hellen angerichtet haben soll. „Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in dem Zeitraum vom 30. Juni 2013 bis zum 5. Oktober 2017 mehrere Betrugstaten begangen zu haben, indem er entweder als Privatperson oder als Geschäftsführer einer GmbH für diese Darlehensverträge abgeschlossen und das Geld entgegen genommen haben soll, obwohl er zu diesem Zeitpunkt gewusst haben soll, dass die Darlehenssummen nicht zurückgezahlt werden können“, teilt das Landgericht mit. Zudem soll Hellen gegenüber einem Vertragspartner wider besseres Wissen behauptet haben, er könne für 25.000 Euro ein Treffen mit dem Dalai Lama arrangieren – und dafür 15.000 Euro kassiert haben. Das Treffen kam nie zustande.

Hellen: „Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht“

Als Geschäftsführer seiner GmbH soll er Rechnungen gestellt und die gezahlten Gelder nicht wie angekündigt an andere an dem Geschäft beteiligte Unternehmen weitergeleitet haben, sondern für sich selbst vereinnahmt haben. Dabei geht es um eine große Veranstaltung an einer Universität. Und das Gericht nennt noch einen weiteren Vorwurf: „Trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit der GmbH soll der Angeklagte den erforderlichen Insolvenzantrag nicht gestellt sowie nach Insolvenzeröffnung weitere Aufträge angenommen und die Überweisungen der Rechnungsbeträge nicht auf das Konto der GmbH, sondern auf sein Privatkonto veranlasst haben.“

Die WAZ erreichte Hellen am Freitag auf seinem Handy, um ihn zu der Anklage zu befragen. Antwort: „Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht.“

Es wird offenbar ein langer und zäher Prozess. Die 12. Strafkammer hat 17 Verhandlungstage bis 10. Oktober angesetzt.