Linden. . Die Stadt will neue Unternehmensansiedlungen rund um den ehemaligen Kirmesplatz Linden steuern. Doch sie scheiterte bereits zweimal vor Gericht.
Zweimal schon ist die Stadt vor Gericht gescheitert mit dem Versuch, die Gewerbeansiedlungen rund um den ehemaligen Kirmesplatz in Linden zu reglementieren.
Zunächst war der Bebauungsplan rechtswidrig in beschleunigtem Verfahren aufgestellt und dann gekippt worden; der Discounter Lidl, dessen Ansiedlung über einen Vergleich mit der Stadt ermöglicht wurde, erstritt eine Markterweiterung.
Den Einzelhandel mit Mitteln der Bauleitplanung steuern
Jetzt wagt die Stadt einen neuen Versuch, den Einzelhandel mit Mitteln der Bauleitplanung zu steuern, um vor allem auch die Versorger im 200 Meter entfernten Lindener Zentrum vor Kaufkraftverlust zu schützen. Einhellig stimmte die Bezirksvertretung Südwest jetzt dem neuen Bebauungsplan für das Areal zwischen Lindener-, Welper- und Wuppertaler Straße zu, das schon in der Vergangenheit gewerblich genutzt wurde. Lidl hat nach dem neuen Bebauungsplan Bestandschutz; weitere Einzelhandelsmärkte sollen indes verhindert werden.
Vor Lärm geschützt werden müssen vor allem auch die Bewohner in den umliegende Wohnstraßen Lindener- und Welperstraße. Deshalb werden für das Gewerbegebiet Grenzwerte aufgestellt. Denn die Zufahrt zum Gewerbegebiet wird über die Lindener Straße erfolgen. Deshalb, so die Verwaltung, sei es erforderlich, die ansiedlungswilligen Betriebe nach ihren Emissionswerten auszuwählen.
Fläche ist gewerblich genutzt oder liegt brach
Ein Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt laut Verwaltung nicht, da es sich um die Überplanung einer bereits gewerblich genutzten bzw. brach liegenden und nahezu vollständig versiegelten Fläche handelt.
Das Gebiet wird mit den Haltestellen Am Poter der Linien 357/358, Am Holzwege der Linien 352/357/358 sowie Südbad der Linien 308/318/352 an den öffentliche Personennahverkehr angebunden.
Im Juni 2017 fand eine Bürgerversammlung statt.
Klage gegen die Veränderungssperre
Ob die Stadt diesmal vor Gericht Erfolg hat mit dem Bebauungsplanentwurf?, wollten die Bezirksvertreter wissen. Gerhard Schulz vom Planungsamt: „Ich bin optimistisch, wir haben alles berücksichtigt.“ Doch es gibt bereits eine neue Klage, diesmal gegen die Veränderungssperre. Diese wurde 2016 beschlossen und schon einmal verlängert, um einen neuen Lebensmittelmarkt, der eine Bauvoranfrage gestellt hatte, zu verhindern. „Deswegen stehen wir unter Zeitdruck; bis März muss der Plan rechtskräftig sein“, betont Schulz und räumt ein: „Doch das werden wir erst vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erfahren.“