Bochum/Essen/Witten. . Ein ehemaliger Bochumer und Essener Gastronom (51) ist erneut verurteilt worden. Trotz Vorstrafen bekam er erneut eine Bewährungsstrafe.

Am Anfang des Prozesses hatte das Bochumer Landgericht einem Ex-Gastronom (51) wenig Hoffnung auf Bewährung gemacht. Nach fast fünfmonatiger Verhandlung bekam er sie jetzt aber doch.

Wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit seinen früheren Bochumer und Essener Disco-Betrieben, Versicherungsbetruges (fingierte Autounfälle) und Urkundenfälschung wurde er von der 12. Strafkammer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er 24.000 Euro Strafe zahlen (120 Tagessätze). Der heute 51-Jährige hatte in früheren Jahren auch die Fabricca Italiana am Kemnader Stausee betrieben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Gericht hielt ihm zugute, dass er weitere Schadenswiedergutmachungen geleistet hatte und der Steuerschaden mit 134.000 Euro niedriger als angenommen ausfiel.

Der Staatsanwalt forderte aber zwei Jahre und fünf Monate Haft; eine Bewährung wäre da nicht möglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

BGH hob ein erstes Urteil auf

Der Prozess war bereits der zweite dieser Art. Ende 2016 war der vorbestrafte Kaufmann wegen derselben Vorwürfe von einer anderen Strafkammer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Aber der Bundesgerichtshof bemängelte, dass die Höhe des Steuerschadens – trotz allseitiger Einigung im Prozess – nicht genau festgestellt worden sei. Also mussten andere Richter den Fall noch einmal aufrollen.

Im März 2018 war der 51-Jährige zum zweiten Mal verhaftet worden: Verdacht weiterer Versicherungsbetrügereien und der Steuerhinterziehung. Nach einiger Zeit in U-Haft ist er wieder frei. Das Verfahren wegen der neuen Vorwürfe läuft noch.