Bochum. Die Staatsanwaltschaft hat die Kritik von DFL-Chef Reinhard Rauball, nicht in die Ermittlungen im Fußball-Wettskandal eingeweiht worden zu sein, deutlich zurückgewiesen. Der Kreis der Mitwisser sollte so klein wie möglich sein, hieß es.

Im Fußball-Wettskandal hat die Bochumer Staatsanwaltschaft die Kritik von Reinhard Rauball, dass er als Chef der Deutschen Fußball-Liga (DFL) erst am Freitag von den Ermittlungen erfahren habe, zurückgewiesen. Auf Anfrage der WAZ sagte Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel am Montag: „Es handelte sich bis zu diesem Zeitpunkt um ein verdeckt geführtes Verfahren. Da ist es selbstverständlich, dass der Kreis der einbezogenen Personen so klein wie möglich bleibt. Er beschränkt sich auf den absolut unerlässlichen Kreis der für die Wahrnehmung der Ermittlungsaufgaben benötigten Personen.” Solche grundsätzlichen Vorgehensweisen sollte Rauball als Rechtsanwalt aber eigentlich auch selbst wissen.

"Keine Manifestation von Misstrauen"

Gleichzeitig betonte Gabriel allerdings, dass diese Geheimhaltung „kein Infragestellen von Vertrauenswürdigkeit oder keine Manifestation von Misstrauen, sondern schlichte ermittlungstaktische Notwendigkeit” sei.

Liga-Boss Rauball hatte sich am Wochenende beklagt, dass er nicht in die Ermittlungen eingeweiht wurde. Auf der Pressekonferenz der Bochumer Staatsanwaltschaft saß als einziger Fußball-Funktionär nur Peter Limacher von der Uefa. Vom DFB niemand. Deren Funktionäre blieben außen vor. "Ich hätte es gut gefunden, wenn verantwortliche Leute, die nicht im Verdacht stehen, Informationen an die Öffentlichkeit zu tragen, eingeweiht worden wären", sagte Rauball. Ligaverbands-Vize Harald Strutz sekundierte im DSF: "Der Fußball kann nicht einfach benutzt werden. Man kann nicht an die Öffentlichkeit gehen, ohne vorher die Verantwortlichen zu informieren." Rauball will jetzt bei den Bochumer Ermittlern Akteneinsicht beantragen. Darin dürfte es von Namen mit Beschuldigten nur so wimmeln. Rauball nahm laut Aussage von DFL-Geschäftsführer Christian Seifert inzwischen telefonisch Kontakt zur Bochumer Staatsanwaltschaft auf. Ein schriftlicher Antrag der DFL auf Akteneinsicht sei auf den Weg gebracht worden.

Mit der Schweiz, Österreich und GB kooperiert

Gabriel bestätigte am Montag, dass die Staatsanwaltschaft auch mit Ermittlungsbehörden in der Schweiz, in Österreich und in Großbritannien zusammengearbeitet habe. Ob nach der Verhaftungswelle in der vorigen Woche (15 Haftbefehle allein in Deutschland vollstreckt) auch am Wochenende weitere Maßnahmen gegen Beschuldigte gelaufen sind, wollte Gabriel nicht sagen. Das Schweigen begründete er mit ermittlungstaktischen Gründen.