Frankfurt/Main. Im Zusammenhang mit dem neuen Wettskandal innerhalb Europas haben der DFB und die DFL eine Task Force einberufen, die sich mit den Auswirkungen der Affäre beschäftigen soll.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) haben im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Wettskandal eine Task Force eingesetzt. Diese Kommission steht unter Leitung von DFB-Chefjustiziar Jörg Englisch und wird mit Vertretern aus den relevanten Abteilungen besetzt. In der Task Force sollen alle aktuellen Erkenntnisse gesammelt und ausgewertet und anschließend Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Dies teilte DFB-Präsident Theo Zwanziger am Montag im Beisein von Christian Seifert, dem Vorsitzenden der DFL-Geschäftsführung, auf einer Pressekonferenz in der DFB-Zentrale in Frankfurt/Main mit.
Die Arbeitsgruppe soll sich mit den Auswirkungen der Manipulations-Affäre beschäftigen, die am vergangenen Freitag von der Staatsanwaltschaft Bochum publik gemacht wurde. In neun europäischen Ländern stehen 200 Spiele unter Manipulationsverdacht, darunter auch 32 Begegnungen in Deutschland.
An der Pressekonferenz nahmen neben Zwanziger und Seifert auch DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach, Carsten Koerl vom Frühwarnsystem Sportradar AG und Englisch teil. Die Staatsanwaltschaft in Bochum hatte den DFB und die DFL in ihre Ermittlungen nicht unmittelbar einbezogen, sondern lediglich die Europäische Fußball-Union (UEFA).
UEFA beruft Krisengipfel ein
Die UEFA hat ihrerseits für Mittwoch in ihrer Zentrale im schweizerischen Nyon einen Krisengipfel zum Thema Wettskandal einberufen. Der Europaverband hat nach Angaben von UEFA-Mediendirektor Robert Faulkner zu diesem Treffen Vertreter der neun Verbände eingeladen, die nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum vom jüngsten Manipulationsskandal betroffen sind.
In Nyon werden hochrangige Verbandsfunktionäre aus Deutschland, Belgien, der Schweiz, Kroatien, Slowenien, der Türkei, Ungarn, Bosnien und Österreich erwartet. Für den DFB nimmt unter anderem Generalsekretär Niersbach an diesem Krisengipfel teil.
In Konsequenz aus den aktuellen Verdachtsmomenten überprüfen DFB und DFL des Weiteren, warum die installierten Frühwarnsysteme in Deutschland keine Auffälligkeiten angezeigt haben. Seit 2005 beobachtet die Sportradar AG im Auftrag von DFB und DFL den Markt auf mögliche sportwettenbezogene Manipulationen.
Aufarbeitung als gemeinsames Ziel
Dabei wurde das Überwachungssystem auch dem wachsenden Trend zu Live-Wetten angepasst. Dass keine Auffälligkeiten registriert wurden, kann laut Sportradar mehrere Ursachen haben. Dazu gehören der Einsatz niedriger Summen, verdeckte Wettkombinationen, aber vor allem die Platzierung außerhalb des offiziellen Wettmarktes. Gerade illegal operierende Wettbetrüger entziehen sich so den Kontrollmechanismen. Manipulationen werden auch dann nicht angezeigt, wenn sie sich im nicht strafbaren Versuchsstadium befinden, wie Koerl erläuterte.
Das gemeinsame Ziel von DFB und DFL sei eine transparente und konsequente Aufarbeitung aller im Raum stehenden Verdachtsmomente. Als Konsequenz aus dem Fall Hoyzer wurden dafür in den Statuten des DFB bereits im April 2005 auf dem außerordentlichen Bundestag in Mainz die nötigen Voraussetzungen geschaffen.
Wettverbote in Musterverträge aufgenommen
Dazu gehört die Aufnahme eines Wettverbots für Spieler, Trainer und bestimmte Funktionsträger einschließlich des Verbots der Weitergabe von Sonderwissen an Dritte bezogen auf Spiele der Spielklasse, an denen ihre Mannschaft teilnimmt. Wettverbote wurden in die Musterverträge für Vertrags- und Lizenzspieler aufgenommen.
Ebenfalls festgeschrieben wurde ein generelles Wettverbot für Schiedsrichter der Spielklassen, in denen Wettangebote gemacht werden. Zur besseren Kontrolle müssen Schiedsrichter der Lizenzligen seit dieser Saison einen Fragebogen zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ausfüllen, den sie durch eine aktuelle Schufa-Auskunft ergänzen. Die Schiedsrichter der Regionalliga legen seit dieser Saison ihrem Personalbogen ein polizeiliches Führungszeugnis bei.
Darüber hinaus wurde die Spielmanipulation als Sportstraftatbestand in die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB integriert. Unter Strafe stehen sowohl die Manipulation unter Beteiligung Mannschaftszugehöriger als auch durch Dritte, und zwar alle auf Manipulation abzielenden Handlungen, auch Vorbereitungshandlungen und Verabredungen.