Bochum. . Wegen der Tötung ihres Neugeborenen wurde eine 16-Jährige zu einer Bewährungssstrafe verurteilt. Das Gericht erkannte auf Totschlag.
Das Neugeborene durfte auf gar keinen Fall anfangen zu schreien, sonst hätte die Familie von ihm erfahren. Deshalb musste der Säugling unmittelbar nach der Geburt sterben. Die Mutter, eine 16-jährige Wattenscheiderin, ist am Montag wegen Totschlags verurteilt worden.
Ins Gefängnis muss sie nicht. Die 3. Jugendstrafkammer verhängte zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung. Außerdem muss die Schülerin 250 Sozialstunden ableisten.
Ende 2016 wurde sie von einem 17-Jährigen schwanger – mit 15. Das verheimlichte sie vor ihrer Familie, weil sie Angst vor ihrem Umfeld hatte. Nur wenige Freundinnen waren eingeweiht. Ursprünglich wollte sie, wie sie sagte, das Kind anonym im Krankenhaus gebären und zur Adoption freigeben wollte. Dazu kam es nicht. Am 29. August 2017 gebar sie das Kind, einen Jungen, in ihrem Kinderzimmer in einem Mehrfamilienhaus im Wattenscheider Norden. Völlig allein. Der Säugling war gesund, lebensfähig und hatte bereits einen Namen.
Leiche unterm Bett versteckt
Während des Geburt guckte ihr Vater im Zimmer nebenan Fernsehen. Ihr Bruder duschte. Keiner durfte wissen, was sich wenige Meter neben ihnen hinter der Wand abspielte. Als das Kind das Licht der Welt erblickte, drückte die Mutter den Kopf in einen weichen Gegenstand, bis der Tod eintrat. Die Leiche verstaute sie in eine Sporttasche und versteckte alles unter ihrem Bett.
Die Täterin informierte zeitnah die eingeweihten Freundinnen per Handy. In Text und Bild. Eine alarmierte die Polizei. Als die Beamten in der Wohnung erschienen, bestätigte sich das Unfassbare.
Richter Johannes Kirfel sprach im Urteil von einer „unendlich traurigen Sache“, von einem Baby, das „nicht mal einen Tag überleben durfte“. Die Angst der jugendlichen Mutter vor ihrer Familie sei wohl eine irrationale gewesen: „Dass Dir wirklich etwas passiert wäre, glaube ich nicht.“ Es habe „eine Vielzahl von Möglichkeiten“ gegeben, die Tötung zu verhindern. Ein Gutachter bescheinigte der Täterin eine „akute Belastungsreaktion“ zur Tatzeit.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung beantragt, dazu aber auch einen Warnschussarrest (bis zu vier Wochen).