Bochum. Andreas Jamelle aus Bochum musste seinen VW stilllegen. Jetzt will er vor Gericht einen Rückkauf erzwingen. Rechtsprechung ist uneinheitlich.

Der VW-Amarok TDI von Andreas Jamelle ist seit November 2017 zur Untätigkeit verdammt. Damals musste der Hausverwalter aus Bochum seinen Pickup-Diesel auf Geheiß der Stadt stilllegen, weil er einen „Schummel-Motor“ von VW hatte und kein Software-Update gemacht worden war.Jamelle klagte am Freitag vor dem Landgericht gegen den Bochumer Autohändler. Ob das erfolgreich war, wird sich erst in den nächsten Wochen erweisen.

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Jamelle hatte 2012 den 163-PS-Wagen mit dem Motortyp EA 189 für 29 575 Euro gebraucht gekauft. 2015 stellte sich heraus, dass auch dieser Wagen von „Dieselgate“ betroffen war und die Abgaswerte manipuliert waren. Jamelle weigerte sich aber, das kostenlos angebotene Software-Update zu machen, weil er die Sorge hat, dass dadurch die Motorleistung sinkt und der Spritverbrauch steigt.

Die Stadt forderte ihn dann nach einer Vorwarnung auf, den Wagen stillzulegen: „Die Gefahren, die durch ein nicht betriebs- und verkehrssicheres Fahrzeug ausgehen können, sind derart schwerwiegend, dass es im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht vertretbar ist, die Vollziehung der Verfügung weiter hinauszuschieben“, so die Stadt.

Rechtsprechung ist uneinheitlich

Jamelle will jetzt mit seiner Klage erreichen, dass das Autohaus seinen Wagen zurückkauft und ihm zehn Prozent Schadenersatz für den ganzen Ärger obendrauf zahlt.

Die Rechtsprechung im „Dieselgate“-Komplex ist bis heute uneinheitlich. Das zeigt dieser Prozess überdeutlich. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts entscheidet eher zu Gunsten der Händler, weil sie meint, dass ein Mangel nach einem Software-Update zwar noch vorhanden, aber nicht mehr erheblich genug ist, um einen Rückkauf zu begründen.

Trotzdem sagte Richter Andreas Laube mit beachtlicher Offenheit, dass das am Ende nicht entscheidend sein kann, weil der zuständige 28. Senat des Oberlandesgerichts Hamm, die zweite Instanz, die Rechtslage in einer eigenen Pressemitteilung wohl ganz anders sehe – zu Gunsten der Dieselbesitzer. „Bei mir haben Sie schlechte Karten, aber insgesamt haben Sie gute Karten“, sagte Laube zum Kläger.

Verzwickte Rechtslage

Vor dieser verzwickten Rechtslage wollen die Streitparteien jetzt einen Versuch starten, sich noch in erster Instanz zu einigen. Zwar setzte der Richter einen Urteilstermin fest, aber mit dem 29. Juni liegt er so weit entfernt, dass das Autohaus und Jamelle jetzt genug Zeit haben, den aktuellen Wert des Amarok zu ermitteln und dann über einen Rückkaufpreis zu verhandeln. Sollte das Erfolg haben, wäre der Urteilstermin hinfällig. Andernfalls ginge der Diesel-Streit wohl in die zweite Instanz.

Ein neues Auto hat sich Jamelle übrigens schon bestellt: einen Kia.

>>>Ein klares Urteil wäre wünschenswert

Richter Andreas Laube wünscht sich, dass das Oberlandesgericht Hamm endlich mal ein klares Urteil in der Abgas-Affäre spreche und nicht nur Tendenzen durchblicken lasse.

Gleichzeitig nahm er die Autohändler in Schutz, da sie die Abgas-Affäre nicht verursacht hätten. „Die haben den Mist nicht verbockt.“