Bochum. . Nach dem gewaltsamen Tod ihrer Mutter (83) steht eine 53-jährige Frau vor dem Schwurgericht. Sie sagt, ihre Mutter habe sich selbst umgebracht.

Nach einem schweren Familiendrama steht eine 53-jährige Frau mit einem ganz schlimmen Vorwurf vor dem Schwurgericht: Sie soll ihre Mutter (83) mit einer Papierschere ins Herz gestochen haben, so dass sie sofort verblutete. Die Staatsanwaltschaft geht von „Totschlag“ aus.

Die Tat soll sich bereits zwischen dem 16. und 31. Oktober 2017 in der Wohnung der Seniorin an der Vorwärtsstraße in Wattenscheid-West ereignet haben. An einem unbekannten Tag in diesem Zeitraum soll die Beschuldigte ihre alleinstehende Mutter zuletzt besucht und sie getötet haben. Über ein Motiv ist bisher nichts bekannt; nur, dass es Streitigkeiten gegeben haben soll.

Die bisher unbescholtene 53-Jährige, die arbeitslos ist und zuletzt in Gelsenkirchen lebte, bestreitet den Vorwurf: Ihre Mutter habe sich selbst mit der Schere umgebracht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte wegen einer „Erkrankung aus dem schizotypen Formenkreis“ zur Tatzeit nicht Herr ihrer Sinne und somit schuldunfähig war. Deshalb prüft jetzt das Gericht nicht nur die Schuldfrage, sondern auch, ob sie unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird. Dort lebt sie jetzt schon.

Beschuldigte kritisiert Polizeieinsatz

Entdeckt wurde die teilweise verweste Leiche – sie lag auf dem Sofa – am 31. Oktober von der Polizei, nachdem sich besorgte Nachbarn gemeldet hatten. Noch am selben Tag geriet die Tochter in Verdacht, so dass die Kripo sie in ihrer Wohnung aufsuchte. Weil sie trotz heftigen Klopfens erst sehr spät öffnete, war die Kripo kurz davor, die Tür einzutreten. Ein Kripobeamter ging mit gezückter Pistole auf die Frau zu. Das bringt die Beschuldigte noch heute auf. Der Polizeieinsatz sei „ein Überfallkommando“. „Ich dachte, ich bin im falschen Film.“

Der Einsatzleiter wunderte sich, dass die Frau nach der Todesnachricht „keine Reaktion“ gezeigt habe und nur mit „Nebensächlichketen“ beschäftigt gewesen sei. „Für jemanden, dem der Tod einer Angehörigen mitgeteilt wurde, verhielt sie sich außergewöhnlich ruhig.“

Der Prozess wird fortgesetzt.