Bochum. . Die Frau und der Mann, die Lidl mit Rohrbomben erpresst hatten, stehen jetzt zum zweiten Mal in Bochum vor Gericht – wegen eines Rechtsfehlers.
Seit 20 Monaten sitzen die Frau (55) und der Mann (49), die den Discounter Lidl mit Rohrbomben erpresst hatten, in U-Haft: sie in Gelsenkirchen, er in Bochum. Am Donnerstag begann vor dem Bochumer Landgericht ein zweiter Prozess gegen sie.
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil der 7. Bochumer Strafkammer wegen Rechtsfehlern in kleinen Teilbereichen aufgehoben, so dass nun die 3. Strafkammer eine neue Gesamtstrafe bilden muss.
Strafen wegen versuchten Mordes
Im März 2017 wurden sie zu je zehn Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer räuberischer Erpressung. Diese Strafe könnte nun nach Bereinigung der Rechtsfehler etwas geringer ausfallen.
2012 hatte das damalige Paar aus Gelsenkirchen selbstgebaute Sprengsätze an zwei Lidl-Märkten in Wattenscheid und Bottrop und 2016 in Herten gezündet.
Das Gericht hat vier Termine bis 17. April festgesetzt. (B.Ki.)