Bochum. . Bochumer Häftlinge bearbeiten für gut zehn Euro pro Tag Elektroteile und Metallteile. Auftraggeber zahlen an die JVA aber den marktüblichen Lohn.
Als kürzlich die Nachricht durch die Welt ging, dass Strafgefangene in China für bekannte westliche Modeketten Zwangsarbeit für Hungerlöhne geleistet haben sollen, gerieten die Unternehmen unter moralischen Druck. Allerdings arbeiten auch Häftlinge in der Bochumer JVA für externe Auftraggeber – und dies völlig legal und auch für wenig Geld.
In den JVA-Gebäuden direkt entlang der Castroper Straße sind insgesamt acht eigene Werkstätten untergebracht: zum Beispiel die Schreinerei, Schlosserei, Buchbinderei, Druckerei. Die Produkte werden von der Häftlingen hauptsächlich für den Justizbetrieb hergestellt. In einem viel geringeren Umfang lassen seit vielen Jahren aber auch private Fremdfirmen Bochumer Häftlinge für sich arbeiten.
Firmen zahlen an JVA üblichen Tariflohn
Zurzeit sind dies zwei Firmen aus dem Bergischen Land. Sie zahlen an die JVA den üblichen Tariflohn der freien Wirtschaft. Die JVA gibt diese Lohnzahlung aber nur zu einem kleinen Teil an die Häftlinge weiter, der Überschuss – bis zu 50 Prozent – fließt in die Landeskasse.
Die eine Fremdfirma lässt in der Krümmede Elektroteile montieren, zum Beispiel Steckdosen. 40 Gefangene sind damit beschäftigt. Die andere Fremdfirma lässt Schrauben und Muttern auf bestimmte Metallteile schweißen, die für mehrere namhafte Autohersteller bestimmt sind. Insgesamt zehn Gefangene sitzen dafür an einer Buckelschweißmaschine aus den 80er Jahren. „Im Durchschnitt machen wir fünf Tonnen in der Woche“, sagt der JVA-Betriebsleiter.
Qualität muss tipptopp sein
Die Häftlinge sind fachlich meist nur angelernt, trotzdem muss die Produktqualität tipptopp sein. „Wir bekommen von den Unternehmen die Maßgabe für die Anforderungen an die Bauteile. Die Produktion unterliegt durch die Zertifizierung bestimmten Rahmenbedingungen. Das wird ständig überwacht“, so der Betriebsleiter.
130 Euro kostet ein Häftling das Land pro Tag
Jeder Häftling kostet das Land pro Tag rund 130 Euro. Durch Arbeit leistet er Teilausgleich.
Zurzeit wollen weitere Fremdfirmen in der JVA produzieren lassen. „Wir haben ständig Anfragen, aktuell, um Schrauben zu verpacken und Eimer zu bekleben“, so JVA-Bediensteter Petrat.
Ihr Arbeitsentgelt dürfen die Häftlinge nur teilweise während der Haft ausgeben. Den Großteil hält die JVA für die Zeit nach der Haft ein.
Strafgefangene sind grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Dafür erhalten sie vom Land ein „Arbeitsentgelt“ für 7,8 Stunden pro Werktag. Je nach Leistung/Lohnstufe kassieren sie zwischen rund zehn und 16 Euro pro Tag. Horst Petrat, stellvertretender Werkdienstleiter: „Wir können auch Leistungszulagen bis zu 30 Prozent vergeben. Das richtet sich nach Arbeitsmenge, Arbeitsgüte, Umgang mit Betriebsmitteln und Fehlzeiten.“ Abgezogen vom Arbeitsentgelt wird nur ein Beitrag für die Arbeitslosenversicherung.
Die Häftlinge habe auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach einem Jahr ohne Fehlzeiten gewährt die JVA 20 freie Tage.