Bochum/Gelsenkirchen. . Weil sie in ihrem Kiosk Räuchermischungen mit dem Wirkstoff „Ad-Chminaca“ verkauft hatten, wurden zwei Männer verurteilt: wegen Drogenhandels.
- Kiosk-Betreiber und sein Bruder haben illegale Räuchermischungen verkauft
- Synthetischer Wirkstoff stärker als das in Cannabis enthaltene THC
- Urteil: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe
Der angeklagte Kiosk-Betreiber (53) schien es nicht glauben zu wollen. Der bisher völlig unbescholtene Mann wurde gestern wegen Drogenhandels zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – weil er in seinem Basar ein paar Tütchen mit Kräuter- und Räuchermischungen verkauft hatte.
Darin war der Wirkstoff „Ab-Chminaca“ enthalten – ein synthetisches Cannabinoid, viel stärker als der normale Cannabis-Wirkstoff THC. Das fällt seit Frühjahr 2015 unter das Betäubungsmittelgesetz.
Kleiner Laden verkauft auch Wasserpfeifen
Der kleine Laden an einer stark befahrenen Straße mitten in der Bochumer Innenstadt verkauft unter anderem Produkte für Raucher, auch Wasserpfeifen. Und mindestens zweimal lagen auch Kräuter- und Räuchermischungen im Regal. Im Herbst 2015, als der Wirkstoff bereits verboten war, kreuzten Ordnungsamt und Polizei in dem Kiosk auf. Sie beschlagnahmten zehn Tütchen. Das Gleiche wiederholte sich im Juli 2016.
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Aufmerksam geworden war die Polizei auf den Laden, nachdem Drogenkonsumenten umgekippt waren und erklärt hatten, in genau diesem Kiosk die Räuchermischungen gekauft und sie dann geraucht zu haben. Einer sagte: bis zu dreimal am Tag.
Auch der Bruder wurde verurteilt
„Ich bin seit 1991 Kaufmann und habe nie etwas Illegales verkauft“, sagte der Angeklagte aus Gelsenkirchen. Beim Verkauf der Tütchen für sieben bis acht Euro sei den Kunden immer ein Zettel mitgegeben worden mit dem Hinweis, dass man das nicht rauchen sollte. Ihm sei nicht klar gewesen, dass das Zeug verboten sei. Im Prozess hieß es aber, dass er genau das zumindest billigend in Kauf genommen habe. „Sie haben die Augen weit geschlossen gehabt“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher.
Verurteilt wurden auch sein Bruder (43) aus Gelsenkirchen, der in dem Kiosk als Verkäufer arbeitet: 1200 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze) wegen Beihilfe.