Bochum. . Weil er seine Wohnung in Altenbochum angezündet hatte, wurde am Mittwoch ein 32-jähriger zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.
„Was Sie getan haben, ist im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich.“ Das sagte Richter Dr. Axel Deutscher am Mittwoch im Urteil über einen Mann (32), der seine Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus am Sanderweg angezündet hatte. Wegen schwerer Brandstiftung verurteilte das Amtsgericht den Bochumer zu einem Jahr und acht Monaten Haft ohne Bewährung.
Am Abend des 3. Dezember 2016 kam der Angeklagte in seine Wohnung und war ganz schlecht drauf: „Ich hatte drei oder vier Tage vorher angefangen, Amphetamine zu konsumieren“, sagte er im Prozess. Drei Tage habe er nicht geschlafen. „Ich war total durchgedreht im Kopf. Dann habe ich Desinfektionsmittel über die Schlafcoach geschüttet und es angezündet. Ich war verzweifelt.“ Wenig später stand die Wohnung in Vollbrand, inklusive der Fenster.
„Die Bude ist abgebrannt“
Warum es ihm so schlecht ging, weiß er nicht mehr. Der äußerlich völlig unscheinbare Mann ist von einer drogenbedingten Psychose befallen, er konsumiert seit vielen Jahren. Therapien blieben erfolglos. Trotzdem war er zur Tatzeit teilweise noch bei Sinnen. „Als ich gemerkt habe, was ich angerichtet habe, habe ich die Nachbarn gewarnt.“ Alle konnten sich in Sicherheit bringen. Er rief auch selbst die Feuerwehr. Als die ersten Retter eintrafen, drang dichter Rauch aus einer Wohnung. „Die Bude ist abgebrannt“, beschrieb es der Richter. Verletzt wurde keiner. Trotzdem betonte Staatsanwalt Dietrich Streßig: „Was ein Brand anrichten kann, ist gigantisch. Eine ganz schwere Straftat.“
Das Tatmotiv konnte nicht ganz geklärt werden. Möglicherweise wollte sich der Angeklagte durch das Feuer selbst umbringen. „Für mich klang das wie ein Suizidversuch“, sagte der Richter.
Noch am Tatort hatte der Brandstifter die Tat eingeräumt. In U-Haft kam er aber erst im Laufe der Ermittlungen im Mai. „Das Ganze tut mir sehr leid. Auch für die Nachbarn und den Vermieter“, sagte er vor Gericht. Er ist ungelernt, wegen schwere Diebstahlstaten massiv vorbestraft und lebte von Hartz IV.
Seine Freundin, die zu ihm hält, weinte im Gerichtssaal so bitterlich, dass es den Anwesenden durch Mark und Bein gegangen sein dürfte. Im Gefängnis muss ihr Freund aber wohl nicht mehr lange sitzen: Das Gericht wies ihn in eine geschlossene Entziehungsanstalt ein. Das wird auf die Haftzeit angerechnet.