Bochum. . In der VW-Abgas-Affäre ist laut einem Urteil eine Rückabwicklung des Kaufes auch dann möglich, wenn bereits das Update installiert wurde.
In der VW-Abgas-Affäre hat das Bochumer Landgericht am Mittwoch ein besonderes Urteil gefällt. Es gab einer Bochumer VW-Fahrerin in vollem Umfang Recht, die den Volkswagen-Konzern auf Rückabwicklung des Kaufes verklagt hatte, obwohl sie bereits das Software-Update an ihren 2013 gekauften VW-Touran hatte aufspielen lassen.
Wie ihr Rechtsanwalt Dietrich Messler aus Bochum der WAZ sagte, sei das Urteil in Deutschland seines Wissens bisher einzigartig. Bisher hätten die Kunden gedacht, dass sie nach einem Update kein Recht mehr auf Rückabwicklung hätten. Das Urteil sage aber etwas anderes.
Auto habe durch Update einen Makel
Nach Bekanntwerden der Abgas-Manipulation hatte VW mit Zustimmung der Kundin ein Update durchgeführt. Doch mit dem Ergebnis war sie unzufrieden: Es kam ihr so vor, dass das Auto nun mehr Sprit schlucke und in niedrigen Gängen etwas ruckele. Ob das tatsächlich so sei, könne dahingestellt sein, meint Messler: In jedem Fall habe der Wagen durch das Update einen Makel und damit einen „merkantilen Minderwert“.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.