Bochum. Weil ein Kunde nicht mit einer Abschalteinrichtung im Motor rechnet und damit nicht rechnen muss, hat eine Bochumer Kundin vor Gericht gewonnen.
Im VW-Abgasskandal hat das Landgericht erneut ein Urteil zugunsten einer Kundin gesprochen. Wie die Bochumer Kanzlei Jordan-Fuhr-Meyer mitteilt, stellten die Richter fest, dass der VW-Touran der Klägerin aus Bochum mangelhaft war, weil ein durchschnittlicher Kunde nicht mit einer Abschalteinrichtung im Motor rechnet und nicht damit rechnen muss.
VW habe Klägerin arglistig getäuscht
Die Einrichtung wurde vorschriftswidrig eingebaut, wodurch die Zulassung des Pkw gefährdet ist. VW hat dies der Klägerin verschwiegen und sie arglistig getäuscht. Die Klägerin muss nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung von VW erstattet bekommen.
Rechtsanwalt Jochen Struck sagte, dass solche Urteile in Deutschland nur noch für kurze Zeit möglich seien. „Die Ansprüche gegen die Verkäufer, auf die wir unsere Klagen gegen VW stützen, verjähren zum Ende des Jahres. Ansprüche, die bis dahin nicht mit einer Klage oder einem anderen prozessualen Mittel geltend gemacht worden sind, verjähren unwiederbringlich.“ Daran ändere auch die Ankündigung eines Software-Updates nichts.