Bochum. . Im VW-Abgas-Skandal hat ein Gericht die Klage einer Sharan-Fahrerin abgewiesen. Vertreten wurde sie von einer Bochumer Kanzlei.

Im Abgas-Skandal ist die Klage einer VW-Sharan-Fahrerin gegen den VW-Konzern abgewiesen worden. Das teilte am Dienstag die Bochumer Anwaltskanzlei „Jordan Fuhr Meyer“ mit, die die Klage vor dem Landgericht Braunschweig vertreten hat. Am 29. Dezember fiel das Urteil.

Die Klägerin aus Köln hatte 2010 einen neuen Sharan tdi gekauft, Baureihe Blue Motion. Die Frau wollte ein umweltschonenderes Auto. Nach Bekanntwerden des Skandals war sie enttäuscht, dass ihr Wagen dieses Kriterium wohl doch nicht erfülle. Sie klagte mit dem Ziel, dass VW den Sharan zurücknimmt – gegen den Neupreis (31 800 Euro).

„Das Urteil bietet viele Angriffspunkte“

Daraus wurde nichts. „Das Gericht sah keinen Schaden, obwohl der Wiederverkaufswert offensichtlich gesunken ist“, erklärte die Kanzlei, die mehr als 300 VW-Fahrer vertritt. Rechtsanwalt Jochen Struck: „Das Urteil bietet viele weitere Angriffspunkte, die ein erfolgreiches Berufungsverfahren möglich erscheinen lassen.“ Es sei „mehr als unverständlich, warum das Gericht die Schlechterstellung der Verbraucher in Deutschland gegenüber den US-Kunden durch das Urteil zu manifestieren versucht“.

Von Bochum aus läuft noch eine zweite Klage in der Abgas-Affäre. Es geht um einen VW-Tiguan. Die Bochumer Kanzlei Messler & Messler hatte ein Bochumer Autohaus auf Rücknahme des Pkw verklagt. Das Landgericht Bochum wies die Klage im vorigen März ab. Die Kanzlei legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Hamm hat dafür im Februar einen Termin festgesetzt.