Bochum/Hamm. . Hoffnung für betroffene Autofahrer in der VW-Abgas-Affäre: Ein Gericht hat aus Sicht eines Rechtsanwalts eine „bahnbrechende Entscheidung“ getroffen.

In dem noch ungeklärten Rechtsstreit um den VW-Abgas-Skandal könnte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm vor kurzem eine bedeutende Entscheidung getroffen haben. Das erhofft der Bochumer Rechtsanwalt Dietrich Messler, der den Kunden eines Bochumer VW-Händlers vertritt.

Es geht um ein Urteil des OLG vom Juli, das einen anderen Mandanten von Messler betrifft. Dieser hatte bei einem Händler einen BMW X1 gekauft, doch der Wagen hatte bei der Auslieferung keine Freisprechanlage mit USB-Schnittstelle. Genau dies aber hatte in der Werbeanzeige des Händlers so gestanden. Der Kläger, entschied das OLG, durfte den Wagen zurückgeben. Begründung: Wenn dem Fahrzeug eine vereinbarte Beschaffenheit fehle, egal ob eine große oder kleine, sei dies „eine erhebliche Pflichtverletzung“, die zum Rücktritt berechtige.

Berufungshandlung beim OLG Hamm

Genau diese Begründung hält Messler für eine „bahnbrechende Entscheidung“ auch für den VW-Fall, über den das OLG bald entscheiden wird.

Dieser Mandant Messlers hatte bei einem Bochumer Händler einen Tiguan gekauft, dessen Abgaswerte manipuliert waren. Er klagte vor dem Landgericht Bochum, um das Auto zurückgeben zu können. Der Richter lehnte das aber mit der Begründung ab, der Mangel sei nicht erheblich genug, weil die Beseitigung nur 100 Euro und wenig Zeit koste.

Messler legte dagegen Berufung beim OLG ein. Und hofft nun, dass dieses auch den Abgas-Mangel als „erheblich“ einschätzt.