Herne. . Der 19-jährige Marcel H. steht wegen zweifachen Mordes im September vor Gericht. Ein Gutachten stuft ihn zum Tatzeitpunkt als schuldfähig ein.

  • Psychologisches Gutachten soll Marcel H. zum Tatzeitpunkt für voll schuldfähig erklären
  • Im Prozess entscheidet sich, ob der 19-Jährige nach dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen gelten, wird erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden

Marcel H. war laut psychologischem Gutachten zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig. Das sagt Staatsanwalt Danyal Maibaum auf Nachfrage der WAZ. „Das schriftliche Gutachten steht noch aus. Ich gehe aber davon aus, dass er voll schuldfähig ist.“

Der 19-jährige Herner soll im März einen neunjährigen Nachbarsjungen und einen 22-jährigen Bekannten umgebracht haben. Um Beweise zu vernichten, soll er in der Wohnung des zweiten Opfers einen Brand gelegt haben. Marcel H. war untergetaucht und wurde bundesweit gesucht. Zwei Tage später stellte er sich in einer Imbissbude der Polizei.

Der Prozess findet vor dem Landgericht Bochum statt.
Der Prozess findet vor dem Landgericht Bochum statt. © Ingo Otto

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann zweifachen Mord, Raub mit Todesfolge und schwere Brandstiftung vor. Der Prozess vor dem Bochumer Landgericht soll am 8. September beginnen. Marcel H. hatte seine Taten nach Polizeiangaben in ersten Vernehmungen gestanden. Er sei von einer gescheiterten Bewerbung bei der Bundeswehr frustriert gewesen, heißt es. Der 19-Jährige habe außerdem wegen eines Umzugs der Eltern befürchtet, den Zugang zum Internet zu verlieren. Nach den ersten Vernehmungen verweigerte Marcel H. weitere Aussagen. Sein Anwalt war für die Redaktion nicht zu erreichen.

Täter gilt als Heranwachsender

Noch unklar ist, ob Marcel H. im Prozess als Erwachsener oder Jugendlicher behandelt wird. Als Erwachsener würde ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen.

Da der 19-Jährige allerdings noch als Heranwachsender gilt, könnte er auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Zehn Jahre Gefängnis würden ihm dann drohen. „Bei besonderer Schwere der Schuld sind auch bis zu 15 Jahre möglich“, sagt Danyal Maibaum.

Besondere Sicherheitsvorkehrungen

Zusätzlich hätte die Staatsanwaltschaft dann die Möglichkeit, eine Sicherungsverwahrung nach Absitzen der Gefängnisstrafe zu prüfen. Heißt: Sollte Marcel H. noch als gefährlich gelten, müsste er weiter im Gefängnis bleiben.

Die Ermittler haben bis heute 53 Zeugen gehört. Ob alle auch zum Prozess geladen werden, ist noch nicht klar. Darüber werde erst bei Eröffnung des Hauptverfahrens im Laufe dieser Woche entschieden, sagt eine Gerichtssprecherin. Dann würden die Sitzungstermine endgültig festgelegt.

Für den Prozess gegen Marcel H. sind wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit besondere Sicherheitsvorkehrungen im Gespräch. Genaueres konnte die Sprecherin nicht sagen. „Das entscheiden wir erst kurz vorher.“