Bochum. Wegen zweifaches Raubes und Vergewaltigung stand ein 20-jähriger Bochumer vor dem Landgericht. Urteil: Vier Jahre Jugendstrafe.

Der 20-jährige Angeklagte war damals „auf dem Weg, ein richtiger Schwerkrimineller zu werden“, wie Richter Johannes Kirfel sagt. Für zwei Raubüberfalle und eine Vergewaltigung wurde der Täter (U-Haft) am Mittwoch vom Landgericht zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Wie seit 32 Jahren ging eine 54-jährige Wattenscheiderin am 10. März denselben Weg zur Arbeit in einem Altenheim in Altenbochum. Die Servicekraft stieg gegen 5.30 Uhr aus der Straßenbahn aus und ging dann ein paar Minuten zur Arbeitsstelle. „Da kam plötzlich jemand von hinten und hat an meiner Tasche gezerrt und mir mit der Faust ins Gesicht geschlagen.“

„Alpträume und Schweißausbrüche“

Er habe gesagt: Wenn sie schreie, „bringt er mich um“. Sechs bis sieben Mal habe der Räuber zugelangt. An einer Mauer sei sie zu Boden gerutscht – und der Täter mit ihrem Handy und ihrer Geldbörse geflüchtet. „Es ging alles so schnell. Vor lauter Schreck hatte ich die Hose nass.“

Das Opfer erlitt Brüche in der Augenpartie und lag sechs Tag im Krankenhaus. Außerdem: „Mein Gebiss war gebrochen. Es musste neu gemacht werden.“ Bis heute leidet die Frau körperlich und psychisch unter der Tat und kann immer noch nicht voll arbeiten. Sie habe „Alpträume und Schweißausbrüche“.

Die Vergewaltigung gab der Angeklagte nicht zu

Danach beging der 20-Jährige weitere schwere Straftaten. Am 21. März vergewaltigte er laut Urteil eine Frau (26) in Köln, er hatte sie zuvor in einem Club kennengelernt. Am 1. April schlug er wieder in Altenbochum zu. Am Goyer Busch raubte er um 6.15 Uhr eine Fußgängerin (58) auf deren Weg zur Arbeit aus. Er drückte sie mit dem Kopf auf eine Wiese, so dass sie Prellungen erlitt und ihre Nase blutete.

Der Angeklagte räumte die Raubtaten im Grunde ein, nicht aber die Vergewaltigung. Er sei „ohne Empathie für die Opfer“, meinte der Richter. In die Strafe ist auch eine weitere Vergewaltigung eingerechnet, für die er zuvor eine Jugendstrafe auf Bewährung erhalten hatte.