Bochum. Zwei Männer (24, 25) stehen seit Donnerstag vor dem Landgericht, weil sie zahlreiche Fahrgäste im Bochumer Hauptbahnhof bestohlen haben sollen.

Der Bochumer Hauptbahnhof soll ihr bevorzugter Tatort gewesen sein: Zwei Männer (24, 25) stehen seit Donnerstag vor dem Landgericht, weil sie zahlreiche Fahrgäste auf Bahnsteigen bestohlen haben sollen. Immer ging es um Handy und Geldbörsen.

Teilweise schliefen die Opfer und wurden abgetastet oder waren betrunken. Insgesamt stehen rund 20 Fälle zwischen Sommer 2016 und Februar 2017 in der Anklage.

Kripo fand Handys im Flüchtlingsheim

Seit jenem Monat sitzen die beiden Flüchtlinge aus Marokko in U-Haft. In ihrem Spind in einem Container eines Flüchtlingsheims in Wattenscheid fand die Kripo 14 Handys. Bisher haben sie kein Geständnis abgelegt.

Richter Wolfgang Mittrup sagte ihnen aber deutlich, dass die Beweislage sie „stark belastet“. Es gebe eine Menge Videoaufnahmen. Und auf Facebook sei zu sehen, wie sie mit mehrere Handys und Geldscheinen „posieren“.

Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung

Der Anklage zufolge suchten die Angeklagten gezielt nach möglichen Opfern. Beide sollen sich abgestimmt und dann zugegriffen haben, vor allem nachts. Die Opfer hielten sich auf den Bahnsteigen der Bahnlinie 308/318 auf, dem S-Bahnsteig oder in der Verteilerebene.

In einem Fall wachte ein schlafendes Opfer auf und verfolgte die Verdächtigen. Diese sollen den Bestohlenen dann niedergeschlagen haben, wodurch er eine Gehirnerschütterung erlitt.

Sie klauten Handys auch aus vorderen Hosentaschen

Ein anderes Mal wurde ein Opfer umarmt, gegen eine Brüstung gedrückt und gleichzeitig bestohlen. Wie trickreich die Angeklagten vorgegangen sein sollen, zeigt auch dieser Fall aus der Anklage: Demnach setzten sie sich neben einen Fahrgast auf eine Bank, einer kippte mit dem Oberkörper auf ihn – und der andere bestahl ihn in diesem Moment. Sogar aus vorderen Hosentaschen sollen sie Handys erbeutet haben, ohne dass die Opfer dies merkten.

„Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie die Taten einräumen“, sagte Richter Mittrup. „Das Geständnis ist der zentrale Milderungsgrund beim Finden einer Strafe.“

Prozessfortsetzung: 15. August.