Bochum . Ein langer Rechtsstreit beschäftigt das Prinz-Regent-Theater. Eine gekündigte Mitarbeiterin (57) will 20.000 Euro Abfindung einklagen.

Die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin des Prinz-Regent-Theaters hat am Donnerstag ein zweites Mal das Arbeitsgericht beschäftigt. Im vorigen Dezember war die kaufmännische Angestellte nach 14-jähriger Anstellung entlassen worden.

Sie kümmerte sich unter anderem um die Kartenbestellung. Dabei soll sie sich nicht richtig verhalten und Weisungen nicht befolgt haben. Ohne Abmahnung kam die Kündigung.

Die Klägerin will 20.000 Euro Abfindung

In einem ersten Gerichtstermin einigten sich die Parteien auf 10.000 Euro Abfindung, im Gegenzug akzeptiert die Klägerin die Kündigung. Wenige Tage später nahm sie aber ihre Bereitschaft dazu zurück, so dass man sich erneut vor Gericht gegenübersaß. Die Frau will 20.000 Euro. „Für mich bedeutet das meine Existenz, ich bin 57 Jahre alt.“ Der Theaterverein aber sagt: „Wir haben nichts mehr in der Hinterhand.“

Ist das Theater ein „Kleinbetrieb“ oder nicht?

Entscheidend ist, ob das Theater ein „Kleinbetrieb“ (weniger als zehn Mitarbeiter) ist oder nicht. Als Kleinbetrieb wäre das Theater nicht ans Kündigungsschutzgesetz gebunden. Das Theater spricht von neun Stellen, die Klägerin (die Gastverträge eingerechnet) von rund 40.

Das Gericht hörte erste Zeugen. Eine Entscheidung erfolgt wohl erst nach den Ferien. Für beide Seiten besteht ein hohes finanzielles Prozessrisiko, vor allem wenn alle Instanzen durchschritten würden.