Bochum. . Eine Theater-Mitarbeiterin klagte vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung. Dort einigte sie sich jetzt mit ihrer Chefin auf eine Abfindung.

Mindestens 16 Jahre war eine Mitarbeiterin im Prinz-Regent-Theater angestellt – dann wurde sie gekündigt. Am Donnerstag klagte sie dagegen vor dem Arbeitsgericht. Dort einigte sie sich mit ihrer Chefin Romy Schmidt, der Leiterin des Theaters. Die fristgerechte Kündigung vom vorigen Dezember wird akzeptiert, aber nur gegen 10 000 Euro Abfindung.

Die Klägerin arbeitete in dem Theater seit Ende 2000 oder seit 2002 - das blieb im Prozess ungeklärt – als kaufmännische Angestellte. Sie war auch mit der Kartenbestellung betraut. Dort soll sie sich aber aus Sicht der Theaterleitung nicht richtig verhalten und auch Weisungen nicht befolgt haben. Jedenfalls bekam sie – ohne vorherige Abmahnung – die Kündigung.

Vor Gericht ging es zunächst primär um die Frage, ob das Theater ein „Kleinbetrieb“ (weniger als zehn Mitarbeiter) ist oder nicht. Das ist wichtig, weil ein Kleinbetrieb nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden ist. Das Theater spricht von 8,5 Stellen, die Klägerin aber (die Gast- und Werkverträge mit einrechnet) von 41. Diese Frage musste das Gericht am Ende aber nicht mehr klären, weil sich die Parteien einigten. Binnen einer Woche können sie den Vergleich noch widerrufen; dann würde erneut verhandelt.