Bochum. Der Bundestag hat ein Gesetz zur Reform der Pflegeberufe verabschiedet. Ein Gespräch mit Thomas Evers von der Hochschule für Gesundheit.
- Der Bundestag hat ein Gesetz zur Reform der Pflegeberufe verabschiedet. Sie sollen attraktiver werden
- Pflegefachkräfte sollen besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet werden
- Hochschule für Gesundheit bietet für berufliche Qualifizierte ein Pflegestudium an
Da muss man dann schon mal nachfragen. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das PflBRefG beschlossen. Das was? Genau: das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe. Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Damit soll die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen werden.
Erster Ausbildungsjahrgang startet 2020
Die Pflegefachkräfte sollen besser auf die veränderten Herausforderungen in der Praxis vorbereitet werden, ihnen sollen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet werden. Die Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.
Vizepräsident Thomas Evers im WAZ-Gespräch:
Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung gibt es das Pflegestudium. Prof. Dr. Thomas Evers, Professor im Studienbereich Pflege an der Hochschule für Gesundheit, versucht das neue Gesetz und seine Auswirkungen auf die Hochschule einzuordnen.
Was bedeutet das Gesetz für die Hochschule für Gesundheit?
Thomas Evers: Wir sind da gut und vorausschauend aufgestellt. Den Ansatz, die einzelnen Pflegeberufe nicht mehr getrennt zu vermitteln, verfolgen wir seit 2010 in unserem Bachelorstudiengang Pflege. Dieser Studiengang war Blaupause für das Gesetz. Wir haben also bereits eine gute Grundlage. Zentrale Aspekte unserer hochschulischen Ausbildung werden übernommen.
Auch unsere Erfahrungen haben dafür gesorgt, dass die Hochschulausbildung so ins Gesetz aufgenommen wurde. Die brauchen wir und auch so wie in Bochum. Wichtig ist zudem, dass beruflich Qualifizierte Pflege studieren können.
An der HSG wird es aber auch einen neuen Studiengang geben?
Ja, ab dem Wintersemester bieten wir den Studiengang Evidenzbasierung pflegerischen Handelns an. Dabei geht es um Aspekte, die erfahrene Hasen mitnehmen. Mit Unterstützung des Bundes war dieser Studiengang aus einem Forschungsprojekt heraus entstanden. Es ist ein nachqualifizierendes Angebot, genau das, was nach Rückmeldungen aus der Praxis gefragt ist. 30 Studierende können wir pro Semester aufnehmen.
Erneut gibt es neue Studiengänge an der HSG. Wird die Hochschule für Gesundheit immer größer?
Wir werden immer eine kleinere Hochschule bleiben, haben aber vor, weiter zu wachsen. Wir sind für 1300 Studierende ausgelegt, wollen in Zukunft aber durchaus bis zu 2000 Studierende haben.
Auch, weil die Pflegeberufe immer wichtiger werden?
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Bei der Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung spielt die Pflege eine zentrale Rolle. Ich bin selber Altenpfleger. Das Thema Pflege ist so präsent, es wird auch in den nächsten Jahren ein bestimmendes Thema bleiben.
Bei diesen Diskussionen geht es dann auch immer um Arbeitsbedingungen.
Stimmt. Sie müssen gut und besser werden, die Bezahlung spielt eine wichtige Rolle. Durch das neue Konzept sind jetzt auch nicht alle Probleme erledigt. Aber die neue generalistische Ausbildung ist ein wichtiger Baustein und hat einen hohen Wert.
Besteht durch ein Pflegestudium nicht die Gefahr der Überqualifizierung, also dass die Absolventen dann weniger mit und an den Menschen arbeiten wollen und werden?
Diese Gefahr sehe ich nicht. Viele Studierende, mit denen ich spreche, sagen, dass sie mit der hochschulischen Ausbildung im Rücken weiter mit und am Patienten arbeiten wollen.
Pflegestudium soll neue Zielgruppen ansprechen
Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das berufsqualifizierende Pflegestudium geben. Das Studium wird mindestens drei Jahre dauern und mit der Verleihung des akademischen Grades abschließen; die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung wird Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“ wird in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt.
Das Pflegestudium soll neue Karrieremöglichkeiten ermöglichen und neue Zielgruppen ansprechen. Zudem soll das Pflegestudium ermöglichen, dass das stetig fortschreitende pflegewissenschaftliche Wissen besser in die Pflegepraxis Eingang findet.
>> INFO: Diskussionsrunde an der Hochschule
Die Hochschule für Gesundheit lädt am Montag, 3. Juli, von 18.30 bis 20 Uhr zu einer Veranstaltung mit dem Titel ‚Summa cum laude? Akademisierung von Gesundheitsfachberufen in Deutschland‘ in die Hochschule (Gesundheitscampus 6-8, Gebäude C, Raum C-1402) ein.
Die Veranstaltung ist öffentlich, eine Anmeldung ist nicht notwendig, der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei.