Bochum. . Einem Frührentner wird vorgeworfen, in Bochum-Hofstede seine Ex-Frau erstochen zu haben. Eine Erinnerung daran will er angeblich nicht haben.
Keine Erinnerung will der 56-jährige Frührentner an die Umstände haben, unter denen er am 30. Dezember 2016 in seiner Wohnung an der Poststraße in Hofstede seine Ex-Frau (57) erstochen hat. „Da ist definitiv nichts vorhanden“, so Rechtsanwalt Egbert Schenkel. Sein Mandant muss sich seit gestern vor dem Schwurgericht verantworten.
Angeklagt ist er wegen „Totschlags im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit“, wie Staatsanwalt Danyal Maibaum ausführte. Am Tattag hatte der Angeklagte morgens wie immer Medikamente eingenommen, seit Jahren leidet er unter starken Rückenschmerzen, und hatte zudem früh begonnen, wie am Vortag 40-prozentigen Orangenlikör zu trinken. Zur Tatzeit hatte er 1,8 Promille Alkohol und Opiate im Blut.
In den Rücken gestochen
Eine Kombination, die möglicherweise den Erinnerungsverlust erklärt. Jedenfalls sagte ein Hausbewohner aus, der Beklagte habe geguckt „wie ein Zombie“. „Der hat durch mich hindurch geguckt“, so ein anderer Nachbar. Einer der beiden Männer, der auf einen Streit in der Wohnung des Angeklagten aufmerksam geworden war und der an dessen Tür geschellt hatte, war Augenzeuge, als der 56-Jährige mit zwei Messern seine Ex-Frau von oben in den Rücken stach. „Einer der Stiche hat nach Aussage des Gerichtsmediziners relativ schnell zum Tod des Opfers geführt“, so Anwalt Schenkel.
Gemeinsame Fernsehabende
Die 57-Jährige wohnte im selben Haus nur eine Etage höher als ihr Ex-Mann und pflegte, so sagten gestern Zeugen aus, trotz der Scheidung einen „vertrauensvollen Umgang“ mit ihm. Jeden Abend saßen beide, die sich nach dem Tod ihrer Ehepartner auf dem Friedhof kennengelernt hatten und die lediglich zwei Jahre lang verheiratet waren, von 18 bis 20 Uhr in der Wohnung der Frau vor dem Fernseher. So auch am Vorabend der Tat. Auch am Tattag wollten sie dies vermutlich tun. Bis dahin wollte die Frau, so der Angeklagte gestern, wieder von der Geburtstagsfeier ihrer Mutter zurück sein.
Warum sie aber zur Mittagszeit in seine Wohnung kam, ihre eigene Wohnungstür blieb derweil geöffnet, daran will sich der Angeklagte nicht erinnern können. Nur so viel wisse er noch: Es sei zu einem Streit gekommen. Minuten später, gegen 13.20 Uhr, kam es zu der Bluttat.