Bochum. Vor dem Bochumer Landgericht steht Daniel Ruda wegen Anstiftung zum Mord. Er könnte freigesprochen werden, die Zeugin scheint unglaubwürdig.

Die Anklage gegen den Satanistenmörder Daniel Ruda wegen eines mutmaßlichen Mordauftrages wackelt stark

Grund sind mehrere Ungereimtheiten in der Aussage der Belastungszeugin

Am Donnerstag will das Schwurgericht ein Urteil sprechen. Der Verteidiger rechnet mit Freispruch

Im Prozess gegen den Wittener Satanistenmörder Daniel Ruda wegen versuchter Anstiftung zum Mord an seiner Ex-Frau Manuela Ruda deutet sich ein Freispruch an.

Wegen mehrerer Ungereimtheiten und Erinnerungslücken in der Aussage der Belastungszeugin (34) ist Richterin Petra Schönenberg-Römer kurzzeitig der Kragen geplatzt: "Jetzt rede ich!" sagte sie sehr laut zur Zeugin der Anklage, eine Frau aus Recklinghausen und Mitarbeiterin einer Detektei. "Es kann sein, dass Sie hier rausgehen und ein Verfahren haben." Wegen des Verdachts der falschen Anschuldigung und mittelbarer Freiheitsberaubung.

Der Angeklagte sitze ja hauptsächlich wegen ihrer Aussage überhaupt noch im Gefängnis. Nicht von ungefähr habe sie neben ihrem Zeugenstuhl einen eigenen Rechtsanwalt sitzen. So etwas ist in Prozessen nur selten der Fall.

Immer wieder andere Aussagen von der Zeugin

"Wenn man die Zeugin fragt, kommt immer eine andere Version", sagte die Vorsitzende des Schwurgerichts. "Ich befürchte, dass das entgleist. So geht es nicht, wir lassen uns hier nicht vorführen." Die Zeugin wird am heutigen Mittwoch bereits das zweite Mal vernommen, nachdem dies bereits zum Prozessauftakt am Montag ausführlich geschah. Auch die Staatsanwältin scheint deutliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin zu haben.

Selbst der Angeklagte nimmt die Zeugin massiv ins Kreuzverhör. Dabei besteht er darauf, dass er jetzt - anders als früher - von ihr gesiezt wird - und er siezt sie auch. Die Nerven scheinen blank zu liegen. "Ich weiß überhaupt nicht, warum wir hier sitzen", sagte die Zeugin einmal. Nach vierstündiger Vernehmung allein am Mittwoch wurde die Zeugin am Mittag aus dem Zeugenstand entlassen.

Gutachter schätzt Zeugin für reduziert glaubwürdig ein

Gutachter Dr. Michael Lasar sollte die "Aussagetüchtigkeit" der Zeugin einschätzen, ob er sie für glaubwürdig hält. Er kam zu dem Schluss: "Sie ist sehr reduziert einzuschätzen."

Ein Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

Laut Anklage soll Ruda die Zeugin, seine Brieffreundin, im Jahr 2010 in der JVA Bochum dazu anzustiften versucht haben, seine frühere Ehefrau Manuela, die damals in der forensischen Psychiatrie in Lippstadt eingesperrt war, zu erschlagen. Dazu sollte sie sich als vermeintliche Pflegekraft in die Psychiatrie einschleusen. Die Zeugin erklärte, dass Ruda ihr damals für die Tat Geld angeboten habe. Wieviel, wisse sie heute nicht mehr, meinte die Zeugin. "Es war aber schon viel Geld."

Anzeige nach mutmaßlichem Mordauftrag erst drei Jahre später gestellt

Die Zeugin hatte Ruda erst drei Jahre nach dem mutmaßlichen Mordauftrag, erst 2014, angezeigt. Obwohl Ruda die Brieffreundschaft bereits im Mai 2010 abgebrochen hatte. Damals hatte die Frau den Ex-Satanisten auch mindestens drei Mal in der JVA besucht.

Sollte Ruda freigesprochen werden, hat er noch rund ein Jahr Haft wegen des Satanistenmordes von 2001 vor sich. Er hofft aber auf Haftlockerungen. Mittlerweile habe er eine neue Partnerin und wolle später in ein anderes Bundesland ziehen, sagte er am Mittwoch.

Eigentlich hätte er bereits Mitte 2016 seine 15-jährige Haftstrafe voll verbüßt. Aber ein zweijähriger Aufenthalt in einer Forensik im Rheinland wurde nicht auf die Haftstrafe angerechnet.

Die früheren Eheleute Ruda haben mittlerweile andere Nachnamen angenommen. Ruda sitzt bereits seit Mitte 2001 ununterbrochen wegen des Mordes an einem Bekannten (33) in Haft. Damals hatte er ihn mit Manuela Ruda mit 66 Messerstichen und Hammerschlägen unter bizarren satanistischen Umständen in ihrer Wittener Wohnung an der Breite Straße umgebracht.