Essen. . Die Anklage wirft einem 47 Jahre alten Essener Mord vor. Er soll einen Bekannten mit einem Messer in den Rücken gestochen haben.

  • Der 47 Jahre alte Katernberger Markus G. soll einen Bekannten erstochen haben
  • Seit Mittwoch steht der Mann vor Gericht, doch er kann sich nach eigenen Angaben an nichts erinnern
  • Der Angeklagte, aber auch viele Zeugen, kommen aus dem Trinkhallenmilieu

Mord wirft die Anklage dem 47 Jahre alten Katernberger Markus G. vor. Heimtückisch soll er einen guten Bekannten, der ihm sogar einen Schlafplatz angeboten haben soll, ein Messer in den Rücken gestochen haben. Doch davon will der Angeklagte am Mittwoch vor dem Essener Schwurgericht nichts wissen. Ab 21 Uhr setze seine Erinnerung an jenen Abend aus, sagt er.

Dieser Abend, das war die Nacht zum 3. November 2016. Mitten auf der Katernberger Straße lag vor einem Kiosk ein 47-Jähriger. Regungslos lag er auf seinem Bettzeug, tot. Blutspuren an seiner Bekleidung wiesen auf eine Gewalttat hin.

Messer mit DNA-Spuren des Angeklagten und des Opfers

Als Polizeibeamte später die Wohnung des Getöteten betraten, trafen sie auf der Couch den Angeklagten an. Er schlief und musste von ihnen geweckt werden. Er habe Streit mit seinem Bekannten gehabt, soll er den Beamten gesagt haben. Danach habe er zugestochen. Auf dem Tisch lag ein Messer mit DNA-Spuren des Angeklagten und des Opfers.

Das ist im Kern die Beweislage, vor deren Hintergrund das Schwurgericht gegen den mehrfach vorbestraften Markus G. verhandelt. Er hat nie einen Beruf erlernt, ist seit Jahrzehnten Alkoholiker und hat zahlreiche Entgiftungen in Kliniken und Anstalten versucht. Vergeblich, zum Erfolg führten sie nie.

Angeklagter soll zur Tatzeit drei Promille gehabt haben

Der Angeklagte, aber auch viele Zeugen, kommen aus dem Trinkhallenmilieu. Promillezahlen, die am Mittwoch genannt werden, drehen sich um knapp über zwei Promille. Dann ist man aber erst „angetrunken, nicht volltrunken“, hört das Gericht. Markus G. soll zur Tatzeit sogar drei Promille gehabt haben.

Seit dem Nachmittag hatte eine Gruppe, zu der später auch der Angeklagte stieß, am 2. November vor der Trinkhalle Bier getrunken. Gegen 21 Uhr gingen sie dann in die Wohnung eines der Trinkkumpanen. Um 0.30 Uhr soll der Angeklagte dann gegangen sein. Was danach geschehen sein soll, schildert die Anklage.

Opfer sei auf der Straße verblutet

Markus G. soll zum Haus seines späteren Opfers gegangen sein, dort hatte der Obdachlose schon mehrfach übernachten dürfen. Er soll die Haustür aufgebrochen haben und auf den schlafenden Mann eingestochen haben. Dieser habe sich mit Bettzeug auf die Straße gerettet, sei dort aber verblutet.

Ob diese Behauptungen durch Indizien und Beweise zu untermauern sind, wird die Verhandlung zeigen. Das Gericht hat dafür vier Sitzungstage angesetzt.