Bochum. . Weil er insgesamt 900 Euro Schmiergeld von Flüchtlingen verlangt und kassiert haben soll, steht ein Ex-Mitarbeiter der Stadt Bochum vor Gericht.

Fehler gemacht – ja. Bargeld angenommen – ja. Aber korrupt? Auf gar keinen Fall.

So lässt sich die Aussage des Ex-Stadtmitarbeiters (55) zusammenfassen, der seit Dienstag wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in drei Fällen vor dem Amtsgericht steht. Insgesamt 900 Euro Schmiergeld soll er Sommer 2015 von Flüchtlingen verlangt und kassiert haben, damit er ihnen den Umzug von einer Sammelunterkunft in eine Privatwohnung genehmigt. Laut Anklage wurde ihm das Geld in Einzelbeträgen von zweimal 400 und 100 Euro unter anderem in einem Übergangsheim und im BVZ (Bildungs- und Verwaltungszentrum) übergeben, einmal in einem Briefumschlag.

Den Vorgesetzten übergangen und „unbürokratisch gehandelt“

Der Verwaltungsfachwirt aus Herne hatte seit 2000 im Bochumer Amt für Soziales und Wohnen gearbeitet. Dort kümmerte er sich um Flüchtlinge. Wenn diese einen Antrag auf Umzug in eine Wohnung stellten, musste das Sozialamt beim Ausländeramt abklären, ob die Antragsteller gute Chancen haben, hier zu bleiben. Das wurde in den angeklagten Fällen zwar verneint, aber der Angeklagte soll trotzdem die Anmietung der Wohnung genehmigt haben, am Vorgesetzten vorbei.

Als die Stadt davon erfuhr, stellte sie ihn frei und kündigte ihn später.

„Ich habe einen Fehler gemacht“, räumte der Angeklagte ein. Er habe gedacht, dass die Flüchtlinge wohl trotz anderlautender Prognose bleiben könnten, zudem habe er Platz in den Übergangsheimen schaffen wollen, weil täglich 30 neue Flüchtlinge gekommen seien. „In diesen Monaten herrschte das absolute Chaos.“ Deshalb habe er die Vorschriften umgangen und „unbürokratisch gehandelt“. Beispiel: „3,5 Jahre hier, verfolgte Minderheit, Frau krank – die pack ich in eine Wohnung.“ Dafür müsse er nun „geradestehen“.

Auch Bargeld habe er von Flüchtlingen angenommen – aber nur als Geldbote. Damit habe er Möbelverkäufe zwischen Flüchtlingen und Wohnungsvermietern bezahlt. „Ich habe nie Zahlungen verlangt und nie einen persönlichen Vorteil daraus gezogen.“ Die betroffenen Flüchtlinge hatten ihn damals aber belastet. Entweder, so der Angeklagte, hätten sie ihn „missverstanden“ oder sie wollten ihm Ärger machen, weil sie schon lange in einem Heim lebten.

Prozessfortsetzung: 25. April.