Bochum/Herne.. Ein Mitarbeiter des Bochumer Sozialamtes steht ab April vor Gericht. Er soll von Flüchtlingen Schmiergeld für die Wohnungsvergabe kassiert haben.
- In drei Fällen soll ein Mitarbeiter des Bochumer Sozialamtes Schmiergeld kassiert haben
- Laut Anklage nahm er für die Vergabe von Wohnung dreistellige Beträge von Flüchtlingen an
- Die Stadt hatte Anzeige gegen ihren Mitarbeiter erstattet, der vorerst freigestellt worden war
Hat ein Mitarbeiter des Bochumer Sozialamtes für Dienstleistungen die Hand aufgehalten und Schmiergeld kassiert? Diese Frage klärt ab dem 11. April das Bochumer Amtsgericht. Wie dessen Direktor, Oliver Hoffmann, am Donnerstag auf Anfrage der WAZ sagte, wirft die Staatsanwaltschaft dem 55-jährigen Verwaltungsangestellten drei Fälle von Bestechlichkeit vor und hat Anklage erhoben.
Es geht um die Vergabe von Wohnungen an Flüchtlinge. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag stellen, von einer Sammelunterkunft in eine Wohnung umzuziehen. Das muss aber das Sozialamt genehmigen. Dieses muss vorher abklären, ob das Ausländeramt glaubt, dass die Antragsteller hohe Chancen haben, hier in Deutschland zu bleiben. In den drei Fällen, um die es in der Anklage geht, soll das Ausländeramt diese Frage aber verneint haben – und der Angeklagte trotzdem den Flüchtlingen eine Wohnung genehmigt haben.
Staatsanwaltschaft hatte Büroräume durchsucht
Die betroffenen Flüchtlinge sollen dem 55-jährigen Mann aus Herne dafür jeweils einen dreistelligen Bargeldbetrag gegeben haben. Die mutmaßlichen Fälle stammen laut Anklage aus der Zeit zwischen Juni und September 2015.
Die Staatsanwaltschaft hatte im vorigen Dezember Büroräume der Stadtverwaltung durchsucht und Unterlagen mitgenommen.Eingeschaltet wurde die Strafverfolgungsbehörde von der Stadt selbst. Sie hatte Anzeige erstattet und ihren Mitarbeiter vom Dienst freigestellt. Wie seine Dienstsituation heute aussieht, wollte die Stadt am Donnerstag nicht sagen.
Der 55-Jährige weist die Vorwürfe zurück.
Ermittelt wird auch noch gegen weitere Personen außerhalb der Stadtverwaltung – wegen des Verdachts der Bestechung und der Beihilfe zur Korruption, wie die Staatsanwaltschaft sagt.