Bochum. . Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma gab der Verwaltungsleiterin eines Flüchtlingsheimes 1000 Euro. Konsequenzen muss die Frau nicht fürchten.

  • Die Verwaltungsleiterin eines Flüchtlingsheimes nahm Geld von dem Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma an
  • Grundsätzlich ist es verboten, Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile anzunehmen
  • Dienstrechtliche Konsequenzen muss die Frau nicht fürchten – es sei denn, neue Erkenntnisse folgen

Fehler und Versäumnisse der Verwaltung bei der Vergabe von Sicherheitsleistungen in Flüchtlingseinrichtungen hat das Rechnungsprüfungsamt Anfang des Jahres festgestellt. Nun ist durch Nachfragen der Linken-Ratsfraktion bekannt geworden, dass eine städtische Mitarbeiterin, die vorübergehend als Heimverwalterin in einer Flüchtlingseinrichtung eingesetzt und für technische Abläufe zuständig war, zwei Geldgeschenke von einem Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Höhe von jeweils 500 Euro bekommen hat.

Verdacht der Bestechung steht im Raum

Das nährt den Verdacht der Bestechung oder der Vorteilsnahme im Amt; zumal es eine persönliche Verbindung der Frau zur betreffenden Firma gibt. Ihr Sohn war dem Vernehmen nach erst bei dieser Firma tätig und hat später von dieser als Inhaber eines eigenen Sicherheitsunternehmens Aufträge zur Bewachung von Bochumer Einrichtungen übernommen.

Dienstrechtliche Konsequenzen hat das Geldgeschenk für die Frau nicht, obwohl es bei der Stadt „nach straf-, beamten- und tarifrechtlichen Vorschriften grundsätzlich verboten ist, Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf das Amt anzunehmen“, so Stadt-Sprecherin Tanja Wißing.

Stadt erkennt keinen Bezug zur Tätigkeit

Die Mitarbeiterin wurde mittlerweile wieder an ihren alten Arbeitsplatz versetzt. Weil sie geschildert habe, ein Bekannter ihres Sohnes habe ihr angeboten, ihr finanziell zu helfen, und sich der Kontakt allein im häuslichen Umfeld abgespielt habe, sei keine Verquickung zu ihrer vorübergehenden dienstlichen Tätigkeit ersichtlich.Der Bekannte habe zudem „keine Forderung mit dem finanziellen Hilfsangebot verknüpft“. Daher gebe es „keine nachweisbaren Anschuldigungen für die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in Bezug auf das Amt“. Allerdings behalte sich das Personalamt vor, die Sache neu zu bewerten, sollten weitere Erkenntnisse bekannt werden.

23 Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Ursprünglich hatte ein Kölner Unternehmen die Bewachung der Flüchtlingseinrichtungen übernommen. Es beauftragte damit aber ein Subunternehmen, das wiederum zumindest einen Teil der Leistungen von einer weiteren Firma erledigen ließ. Mitarbeiter der Firmen hatten immer wieder Unregelmäßigkeiten wie ausbleibende Verträge und Bezahlungen beklagt und waren vor Gericht gezogen. Seit Sommer 2016 hat es vor dem Arbeitsgericht 23 Verfahren gegeben, einige laufen derzeit noch. Eine Firma befindet sich dem Vernehmen nach mittlerweile im Insolvenzverfahren.

>>> Info: Korruptionsfall im Sozialamt

Wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit muss am Dienstag (11.) ein früherer Verwaltungsfachwirt (55) aus dem Amt für Soziales und Wohnen vor das Amtsgericht. Er soll 2015 drei Flüchtlingen entgegen der Vorschrift erlaubt haben, Privatwohnungen anzumieten, und dafür jeweils einen dreistelligen Geldbetrag angenommen haben.