Bochum. Ein Kfz-Händler, der die Tacho-Anzeigen seiner Gebrauchtwagen manipuliert haben soll, entzog sich seinem Prozess am Landgericht in Bochum.

Alle Prozessbeteiligten waren startklar – außer der Hauptperson. Ein 26-jähriger Kfz-Händler sollte sich vor der 6. Strafkammer verantworten, weil er in großem Stil an den Tachos seiner Gebrauchtwagen manipuliert und 34.5000 Steuern hinterzogen haben soll. Doch der Pole entzog sich seinem Prozess.

Der Angeklagte betrieb bis April 2014 einen Autohandel in Bochum-Hamme und in Witten. In mindestens 13 Fällen verkaufte er laut Anklage Autos, bei denen er die Kilometerleistung stark nach unten gedreht haben soll, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Es geht zum Beispiel um einen VW Touran, einen Passat Variant, einen Audi A6 und einen Skoda. Einmal wurde die Tacho-Anzeige von 125.000 Kilometer auf 87.000 heruntergedreht, ein andermal von 180.000 auf 120.000 oder von 161.000 auf 93.000, heißt es in der Anklage.

Betrug flog durch die Vorbesitzer auf

Die Sache flog auf, als einige Käufer der Wagen nach dem Kauf Verdacht schöpften und sich bei den Vorbesitzern die wahre Kilometer-Laufleistung besorgten. Das war zum Beispiel über Rechnungen über Inspektionen möglich.

Teilweise wurde der Autohändler von seinen Kunden verklagt. Zu Urteilen kam es aber nicht, weil er die Wagen zurücknahm oder im Nachhinein einen Kaufpreisnachlass gewährt haben soll. Davon bekam auch die Staatsanwaltschaft Wind – und klagte den Mann an.

Angeklagter hat sich abgesetzt

„Er scheint sich dauerhaft ins Ausland abgesetzt zu haben“, sagte Richter Michael Rehaag. Der Angeklagte soll sich in Polen in einer Therapie befinden. „In feinstem Deutsch hat er mir erklärt, dass er alkoholabhängig sei“, berichtete der Richter aus einem Telefonat mit dem Angeklagten einige Zeit vor dem Prozess. In Polen fühle er sich „sicher“.

Und so stellte das Gericht das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig ein. Der Angeklagte könne nicht so ohne weiteres nach Deutschland ausgeliefert werden. Allerdings ist gegen den Mann ein Haftbefehl in der Welt. Es ist nicht auszuschließen, dass der Arm der Justiz am Ende doch länger ist als der Angeklagte meint – und der Prozess doch noch stattfindet.