Bochum. Ein 23-jähriger Bochumer soll seine Freundin mehrfach geschlagen, dann vergewaltigt und eingesperrt haben. Den Hauptvorwurf weist er zurück.
War es wirklich eine Vergewaltigung? Oder alles nur eine Erfindung? Dieser Frage geht seit Montag das Landgericht nach. Angeklagt ist ein 23-jähriger Bochumer.
Er soll am 22. August 2016 seine Freundin in einer Wohnung in Dahlhausen verprügelt, unter Androhung weiterer Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen und eingesperrt haben. Am nächsten Tag seien sie in der Innenstadt gewesen, dort sei die junge Frau dann geflüchtet. Weil sie sich danach nicht am Handy gemeldet habe, schrieb er ihr laut Anklage mehrere Todesdrohungen (zum Beispiel: „Ich schlag dich tot!“).
Angeklagter und mutmaßliches Opfer wieder liiert
Bis Weihnachten saß der Angeklagte zwei Monate lang in U-Haft. Er kam deshalb wieder frei, weil die 13. Strafkammer ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen ließ. Eine Psychologin kam zum Ergebnis, dass es an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Frau zu viele Zweifel gebe. Trotzdem betonte Richter Carsten Schwadrat, dass sich das Gericht keineswegs bereits Richtung Freispruch entschieden habe. Die Sache sei „noch nicht gegessen“. Er warnte: „Vorsicht!“
Der Angeklagte ist eigener Aussage zufolge drogensüchtig, die Frau sei es ebenfalls. Erst Ende 2015 hätten sie sich kennengelernt. Der Drogenkonsum (Heroin, Kokain) habe viele Probleme bereitet. Oft habe man sich schwer gestritten. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies er aber zurück, man habe einvernehmlich miteinander geschlafen. Allerdings gibt er zu, die Frau am Tattag mehrfach geschlagen und ihr später die Droh-SMS geschrieben zu haben.
Seit Jahresanfang sind die beiden wieder liiert, wie der Verteidiger sagt. Vor Gericht hat die Frau die Anklagevorwürfe im Grunde trotzdem bestätigt.
Der Prozess wird fortgesetzt.