Bochum. . Ein Rechtsanwalt steht wegen einer angeblich flapsigen Bemerkung vor dem Landgericht: Es geht um eine „Fleischwurstlösung“ für einen Hund.
- Weil er einer Hundehalterin bzw. ihrem Hund eine „Fleischwurstlösung“ angedroht haben soll, steht ein Rechtsanwalt vor Gericht
- Die Bemerkung machte er im Zusammenhang mit einer Mietstreitigkeit - nun wirft ihm die Staatsanwaltschaft versuchte Nötigung vor
- Nun wird der Fall in zweiter Instanz vor dem Landgericht verhandelt, weil die Fronten völlig verhärtet sind
Wegen einer angeblich flapsigen Bemerkung in einer Mietstreitigkeit wird in der Strafjustiz das ganz große Rad gedreht. Es geht um den Begriff „Fleischwurstlösung“.
Der Angeklagte vertrat einen Vermieter in einem Streit mit seiner Mieterin, eine Hundehalterin. An den gegnerischen Anwalt schrieb er bezüglich des Hundes: „Dessen sofortige Beseitigung wird hiermit verlangt, damit nicht zur Fleischwurstlösung gegriffen werden wird.“
Mieterin sorgte sich um Leben des Hundes
Die Mieterin soll ihr Tier aus Sorge um dessen Wohlergehen nicht mehr vor die Tür gelassen haben. Sie zeigte den Anwalt an – und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter Nötigung.
Im vorigen August wurde der Jurist freigesprochen, weil es Zweifel gab, ob er die „Fleischwurstlösung“ ernst gemeint hat. Er selbst bestritt dies nämlich. Die Staatsanwaltschaft legte aber Berufung ein, und so trafen sich die Beteiligten am Dienstag mit ziemlich ernster Miene vor der 4. Strafkammer des Landgerichts wieder.
Richterin fragt: War eine Vergiftung gemeint?
„Ich weiß, dass Sie mitunter flapsige Äußerungen von sich geben“, sagte Richterin Angela Ostendorf zum Angeklagten mit Blick auf frühere Zivilverfahren. Ob die Fleischwurst-Bemerkung „angemessen“ war, wollte sie zwar nicht sagen. Dennoch hielt sie den Freispruch der ersten Instanz „nach Aktenlage“ für „vertretbar“. Schließlich sei es nicht eindeutig, was der Angeklagte unter einer Fleischwurstlösung verstehe: Sollte das Tier vergiftet werden? Oder nur mit Wurst angelockt werden? Oder war noch etwas anderes gemeint? Fragen über Fragen.
Die Verteidigerin hält es wohl für abwegig, dass ein Anwalt sage: Wenn die Mieterin den Hund nicht abschaffe, töte er ihn. „Glauben Sie wirklich, ein Anwalt ist so dumm?“
Staatsanwalt wollte Verfahren gegen Entschuldigung einstellen
Staatsanwalt Dietrich Streßig erbat sich eine halbe Stunde Bedenkzeit. Danach stellte er entschlossen klar: „Die Staatsanwaltschaft nimmt die Berufung nicht zurück.“ Wobei er das vorletzte Wort ausdrücklich betonte. Allerdings würde er einer Einstellung des Verfahrens zustimmen – wenn der Angeklagte sich entschuldige für die „Fleischwurstlösung“.
Dieser überlegte nicht lange: „Ich wüsste nicht, wofür ich mich entschuldigen sollte. Dazu gibt es keine Veranlassung.“ Und: „Es gibt Satire, es gibt Flapsigkeit.“
Flapsige Bemerkung: „Tag des Justizirrtums“
Das Gericht wird die Beweisaufnahme nun „komplett mit allen Zeugen“ durchführen. Dafür wurde der 28. Februar festgesetzt. Der Angeklagte kommentierte: „Man könnte am 30. Februar weitermachen, der Tag des Justizirrtums.“ Seine Anwältin: „Lass doch Deine flapsigen Bemerkungen!“
Der Staatsanwalt meldete sich auch noch mal – mit dem Hinweis, dass als Tatbestand auch eine „Drohung mit empfindlichem Übel“ in Betracht käme.
>> Prozesskosten dürften viertstellig werden
Das gesamte Strafverfahren dürfte wohl einige tausend Euro Kosten verursachen wegen des Personalaufwands.
Allein in der zweiten Instanz sind drei Richter mit dem Fall beschäftigt, eine Berufsrichterin und zwei Schöffen.
Sollte der Angeklagte freigesprochen werden, werden die Kosten aus der Staatskasse bezahlt, inklusive des Honorars für die Verteidigerin.