Bochum. Alle Jahre wieder: In der Stadt Bochum gibt es Streit um verkaufsoffene Sonntage. Die Gewerkschaft Verdi droht der Politik mit Klage.

  • Die Gewerkschaft Verdi macht sich gegen verkaufsoffene Sonntage stark
  • Einzelhandel und Werbegemeinschaften planen für 2017 acht Termine
  • Verdi hält Antrag für nicht zulässig und droht Klage an, falls die Politik zustimmt

Der Streit um verkaufsoffene Sonntage gehört in unserer Stadt zum Jahreswechsel wie das Silvesterfeuerwerk. In diesem Jahr lassen es die Gegner besonders laut krachen: Die Gewerkschaft Verdi hält alle vom Einzelhandelsverband für 2017 beantragten verkaufsoffenen Sonntage „für nicht zustimmungsfähig“. Für den Fall, dass sich die Politik dieser Meinung nicht anschließt, kündigt Verdi schon jetzt „eine gerichtliche Prüfung“ an.

Die Kraftmeierei der Gewerkschaft ist nachvollziehbar. Erst im September kippte der Rat zwei bereits genehmigte verkaufsoffene Sonntage mit fünf Veranstaltungen am Ruhrpark, im Hannibal-Zentrum und bei Möbel Hardeck. Zuvor hatten sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht NRW in Urteilen sehr deutlich gemacht, das Ladenöffnungsgesetz streng auszulegen. 2017 planen daher Ruhrpark und „Hannibal“ bislang ohne sonntägliches Einkaufsvergnügen. „Es ist besonders schwierig an diesen Standorten einen Anlass zu finden“, sagt Marion Runge, Geschäftsführerin des Einzelhandelsverbandes (EHV) Ruhr-Lippe.

Mit Blick auf die beantragten acht verkaufsoffenen Sonntage mit zehn „Festen“ (siehe unten) stellt Runge indes klar: „Das Gesetz lässt anlassbezogene Öffnungen an Sonntagen zu. Die Werbegemeinschaften haben ihre Konzepte in diesem Jahr besonders gut begründet. Daher gehe ich davon aus, dass der Rat unsere Liste auch genehmigen wird.“

Konkrete Zahlen fehlen

Verdi sieht das anders. Der Antrag des EHV weise „gravierende rechtliche Mängel“ auf und müsse daher abgelehnt werden, sagt der für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretär Michael Sievers. Er vermisst insbesondere konkrete Zahlen zu Besuchern und Verkaufsflächen.

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Die Richter in Leipzig und Münster hatten explizit darauf hingewiesen, dass Veranstalter darlegen müssen, wie viele Menschen wegen des Einkaufens und wie viele wegen des besonderen Anlasses (z.B. Weinmarkt, Kuhhirtenfest oder Weihnachtsmarkt) kommen. Auch exakte Angaben zur Größe des Veranstaltungsortes und der Verkaufsflächen seien erforderlich, um über eine Öffnung von Läden an Sonntagen zu entscheiden. Genehmigt werden dürfe diese nur, wenn das Fest wichtiger sei als das Shoppen.

„In der bisherigen Form sind die Anträge definitiv rechtlich unzulässig“, sagt Sievers. Sollte der Rat den Anträgen entsprechen, „behalten wir uns eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnung vor. Die für 2017 geplanten Veranstaltungen können schließlich auch ohne Ladenöffnung stattfinden.“

Bochum-Marketing-Chef Mario Schiefelbein sieht indes die Politik gefordert; das Ladenöffnungsgesetz sei „Murks“ – wie der Vorstoß von Verdi zeige. „Ob ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet, hängt derzeit von der Willkür eines Klägers ab. Und diverse Gerichtsurteile haben die Verwirrung noch vergrößert“, sagt Schiefelbein. „Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss ein neues, bundesweites Ladenöffnungsgesetz her, dass die verkaufsoffenen Sonntage auf drei oder vier beschränkt, dafür aber keine Ausnahmen zulässt. In der Bochumer City reden wir dann über dreimal fünf Stunden im gesamten Jahr.“

Eine Vorlage der Verwaltung zum Thema gibt es noch nicht. Der Rat soll im März entscheiden.

>> GEPLANTE VERKAUFSOFFENE SONNTAGE 2017:

  • 30. April: Innenstadt (Maiabendfest)
  • 7. Mai: Linden (Frühjahrskirmes)
  • 11. Juni: Langendreer (Bänke raus)
  • 2. Juli: Wattenscheid (600 Jahre Wattenscheid)
  • 10. September: Innenstadt (Musiksommer)
  • 17. September: Linden (Lindener Meile) und Wattenscheid (Weinfest)
  • 3. Dezember: Wattenscheid (Adventsmarkt) und Linden (Weihnachtsmarkt)
  • 10. Dezember: Innenstadt (Weihnachtsmarkt)