Bochum. In Bochum hat die Stadtverwaltung zwei verkaufsoffene Sonntage einkassiert. Linke sehen sich in ihrer Kritik an Ratsbeschluss bestätigt.
- Ursprünglich sollten die Geschäfte am 2. Oktober und 11. Dezember öffnen dürfen
- Die Verwaltung hat diese Termine jetzt gestrichen, weil sie gegen eine entsprechende Verordnung verstoßen
- Die Fraktion der Linken hatte diese beiden offenen Sonntage bereits im November kritisiert
In ihrer Kritik an der Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage sieht sich die Fraktion der Linken im Rat bestätigt. Die Linken, sowie einzelne Ratsmitglieder der CDU, SPD, Grünen und der Sozialen Liste hatten bei der Abstimmung im Rat am 13. November 2015 gegen diese Entscheidung gestimmt.
Jetzt legt die Stadtverwaltung eine geänderte Beschlussvorlage vor. Sie beinhaltet im Wesentlichen, dass offenbar zwei verkaufsoffene Sonntage (2. Oktober und 11. Dezember) vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. November 2016 nicht durchsetzbar gewesen wären.
Linke hatte Entscheidung bereits früher kritisiert
Die Linken hatten dies bereits unmittelbar nach der Ratssitzung angemerkt und auf eine rechtliche Klärung gedrängt. Betroffen sind die Veranstaltungen „Harpen geht neue Wege“ (2.10.), „Grubenlampenfest Hofstede (2.10.), „Familienfest Laer“, und die „Weihnachtsmärkte“ in Harpen und Hofstede (11.12.). Für all diese Veranstaltungen sieht die Verwaltung die Öffnung der Geschäfte im Mittelpunkt und eben nicht den Anlass des Festes.
Der Fraktions-Vorsitzende der Linken, Ralf. D. Lange, merkt dazu an: „Mit ihrem Beschluss haben sie versucht, das Ladenöffnungsgesetz zugunsten von Profitinteressen auszuhebeln.“