Bochum. Ein 54-Jähriger, der seine Stieftochter im April erwürgt hatte, wurde wegen Mordes verurteilt. Die Richter folgten damit dem Antrag der Anklage.
Im Mordprozess gegen einen 54-jährigen Handwerker, der seine Stieftochter erwürgt hatte, ist am Mittwochmorgen vor dem Landgericht Bochum ein Urteil ergangen: Der Mann muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Damit folgte die Kammer in diesem Punkt dem Antrag der Anklage: Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung wollte hingegen eine Bestrafung wegen Totschlags erreichen, diesem Antrag folgte das Gericht aber nicht. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil eingelegt.
Im vorangegangenen Prozess hatte der Angeklagte bereits gestanden, seine 21-jährige Stieftochter im April diesen Jahres in der gemeinsamen Wohnung der Familie erwürgt zu haben – er hatte das Geschehen aber bis zuletzt als Totschlag dargestellt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte der Mann allerdings mit der Gewalttat die gezielte Absicht verfolgt, seine, nach eigener Aussage, allzu dominante Ehefrau zu bestrafen.
Persönliche Lebenssituation als Mordmotiv
Das Gericht konnte diese Schilderung der Staatsanwaltschaft allerdings nicht schlüssig nachvollziehen und machte vielmehr die persönliche Lebenssituation des Verurteilten als Ursache aus - der Angeklagte hätte vielmehr ein hohes Maß an allgemeinem Lebensfrust aufgewiesen und deshalb die Tat ohne einen wirklich nachvollziehbaren Grund begangen. Damit sah das Gericht das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" aber trotzdem als erfüllt an.
Nach der Tat an der Stieftochter hatte der Bochumer auch noch versucht, seine damalige Ehefrau umzubringen. Diese war während der Urteilsverkündung ebenfalls im Saal anwesend und brach während der Sitzung mehrfach in Tränen aus. (red)