Bochum. . Nach dem gewaltsamen Tod einer 21-jährigen Wattenscheiderin steht seit Mittwoch ihr Stiefvater (54) vor Gericht. Der Vorwurf: Mord.
- Nach einem tödlichen Familiendrama steht ein 54-jähriger Wattenscheider vort dem Schwurgericht.
- Er soll im April seine 21-jährige Stieftochter umgebracht haben.
- laut Anklage wollte er damit seine Ehefrau bestrafen, weil sie seiner Meinung nach zu dominant gewesen sei.
Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann listet gleich drei Mordmerkmale auf: Heimtücke, niedrige Beweggründe und Ermöglichung einer Straftat. Ihm gegenüber im Schwurgerichtssaal sitzt ein 54-jähriger Dachdecker. Er soll seine 21-jährige Stieftochter umgebracht haben – aus Rache an ihrer Mutter.
Die Tat hat größten Schmerz in die ganze Familie gebracht; im Gerichtssaal war das am Mittwochnachmittag deutlich zu sehen. Bittere Tränen vergossen die Hinterbliebenen, als sie dem mutmaßlichen Mörder ins Gesicht blicken konnten.
So lange gewürgt, bis der Tot eintrat
Das Familiendrama ereignete sich am Morgen des 4. April in der gemeinsamen Wohnung an der Bochumer Straße in Wattenscheid. Um 6.40 Uhr verließ die Ehefrau (54) des Angeklagten, die Mutter der 21-Jährigen, die Wohnung, um zur Arbeit zu gehen. Das soll der 54-Jährige „bewusst abgewartet“ haben, um seine Stieftochter zu töten. Der Anklage zufolge schlug er ihr mehrfach mit einem harten Gegenstand gegen die rechte Stirnseite, setzte sich auf ihren Bauch und würgte sie mit den Händen so lange, bis sie tot war. Der Angriff kam so plötzlich, dass sich das Opfer nicht wehren konnte, so Bachmann. Mit dem Mord habe er seine Ehefrau dafür bestrafen wollen, dass sie „seiner Meinung nach zu dominant“ gewesen sei, ständig Forderungen gestellt und ihm seine andauernde Arbeitslosigkeit vorgehalten habe.
Um 8.50 Uhr kam seine Frau zurück in die Wohnung. Da wollte der Angeklagte auch sie umbringen, wie Bachmann glaubt. Er habe ihr eine Glasflasche gegen den Kopf geschlagen und sie gewürgt. Doch die Frau habe sich befreien und zu einer Nachbarin fliehen können. Sie erlitt eine Platzwunde am Kopf.
„Er hat sich gestellt, weil ihn das schlechte Gewissen plagte“
Ihr Mann soll dann in die Innenstadt geflüchtet sein und mit der EC-Karte der Getöteten um 9.18 Uhr am Dr.-Ruer-Platz 500 Euro und um 9.54 Uhr am Husemannplatz 400 Euro abgehoben haben. Bis zum nächsten Tag tauchte er unter, dann stellte er sich der Polizei in Wattenscheid. Bis dahin sei er wohl „herumgeirrt“, wie Verteidiger Hans Reinhard gestern auf dem Gerichtsflur sagte. „Er hat sich gestellt, weil ihn das schlechte Gewissen plagte.“
Zu Prozessbeginn schwieg sein Mandant. „Wir haben es so abgesprochen, dass er sich nicht einlässt“, erklärte Reinhard. Trotzdem bestreite sein Mandant nicht, seine Stieftochter getötet zu haben. „Er weiß, dass er bestraft werden muss.“
Die Strafe
Durch das Schweigen will die Verteidigung wohl vom Mord-Vorwurf weg. Eine Verurteilung wegen Totschlags hätte sehr viele Jahre weniger Haft zur Folge.
Als Nebenkläger nehmen auch der leibliche Vater sowie die Mutter der Getöteten an dem Mordprozess teil.
Das Schwurgericht hat elf weitere Termine bis zum 7. Dezember angesetzt. Nächste Verhandlung: 25. Oktober.
Die Strafe für Mord bedeutet im Regelfall „lebenslänglich“. Der Strafrahmen bei Totschlag beginnt aber bereits bei fünf Jahren Haft. Der Angeklagte ist vorbestraft wegen Gewalt gegen eine frühere Partnerin: 15 Monate Haft auf Bewährung.