Bochum/Wattenscheid. . Der Angeklagte (54), der wegen Tötung seiner Stieftochter (21) vor Gericht steht, ist nach Überzeugung einer psychiatrischen Gutachterin voll schuldfähig.
Egozentrisch, wenig kritik- und teamfähig, wenig sozialkompetent, einfühlsam und mitfühlend, uninteressiert und energielos. So lassen sich aus Sicht einer psychiatrischen Gutachterin die Wesenszüge des mutmaßlichen Mörders (54) zusammenfassen, der zugibt, seine Stieftochter (21) getötet zu haben. „Ich würgte sie, bis sie nichts mehr von sich gab.“ Am Dienstag sagte die Ärztin vor dem Schwurgericht aus. Ergebnis: Der Angeklagte sei voll schuldfähig. Sollte er im Sinne der Anklage verurteilt werden (Mord), würde dies „lebensländlich“ bedeuten.
Angeklagter schildert einen Totschlag, keinen Mord
Am 4. April soll er die junge Frau in der gemeinsamen Wohnung an der Bochumer Straße umgebracht und dies auch mit seiner damaligen Frau (53) versucht haben. Der Angeklagte schildert die Tat als Totschlag; was eine viel geringere Strafe nach sich zöge: Er sei nach Streitigkeiten „in Rage“ geraten und habe die Stieftochter getötet. Die Ehefrau konnte seiner Attacke entkommen. Direkt nach der Tötung ging er mit der EC-Karte des Opfers einkaufen.
Plädoyers und Urteil folgen Anfang Dezember.