Bochum. . Ein 21-jähriger Bochumer soll in seinem Kinderzimmer einen 17-jährigen Jugendlichen vergewaltigt haben. Er weist die Vorwürfe vor Gericht aber zurück.
- Ein 21-jähriger Bochumer soll einen Jugendlichen auf besonders schwere Weise vergewaltigt haben.
- Zum Prozessauftakt sagte er aber, sie beide hätten einvernehmlichen Sex gehabt
- Die beiden hatten sich in einem Internet-Chat kennengelernt.
Der Bochumer ist erst 21 Jahre jung, muss sich aber bereits wegen eines äußerst massiven Vorwurfs vor dem Landgericht verantworten. Er soll einen zur Tatzeit 17-jährigen Mann vergewaltigt haben, und dies sogar auf besonders schwere Weise.
Am Nachmittag des 15. Dezember 2015 – so der Vorwurf – hatte er sich bei ihm zu Hause, im Haus seiner Eltern, mit einem Jugendlichen verabredet, den er in einem Internet-Chat kennengelernt hatte. Es war ihr zweites Treffen. Weil der Gast statt wie vereinbart nicht um 15.30 Uhr, sondern um 15.33 Uhr eintraf, wurde er von dem 21-Jährigen wegen der Mini-Verspätung ermahnt. Im Kinderzimmer soll er ihn dann ans Kinn gefasst und ihn unter Drohung mit Pfefferspray dazu gezwungen haben, ein viagraähnliches Potenzmittel zu schlucken. Danach habe er ihm – immer noch unter Vorhalt des Pfeffersprays – Schuhe, Jeans und Unterhose ausgezogen sich auf besonders schwere Weise an ihm vergangen, heißt es in der Anklageschrift.
„Keinerlei Bedrohung“
Der Angeklagte wies diese Vorwürfe am Mittwoch vor der 5. Strafkammer eindeutig zurück. Er und sein Gast hätten damals völlig einvernehmlich miteinander sexuell verkehrt. Ungeschützt. „Es ist alles normal abgelaufen. Deshalb habe ich mir nichts Schlimmes dabei gedacht. Ich habe ihn keinerlei Bedrohung ausgesetzt, keinerlei Zwang.“
Allerdings hatte der 17-Jährige ihn damals nach dem Besuch bei der Polizei angezeigt. Dazu sagte der Angeklagte: „Es ist für mich nicht erklärbar, wie er dazu kommt, eine Anzeige gegen mich zu machen.“ Und weiter: „Wir haben beide gesagt: Wir finden uns nett und haben uns dann darauf eingelassen.“ Das Motiv zu dem Treffen sei gewesen: „Spaß haben.“
Allerdings gibt es mehrere Ungereimtheiten in seinem Aussageverhalten. Teilweise hatte er direkt nach der Anzeige bei der Polizei den Vorfall anders geschildert als er es jetzt vor den Richtern tat.
Nun will die Kammer den 17-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Geschehnissen damals in dem Kinderzimmer vernehmen.
Der Angeklagte, der im Prozess von seiner Mutter begleitet wird, ist zurzeit arbeitslos. Er will demnächst eine Anstellung als Techniker antreten.