Bochum. . Eine Einigung im Bochumer Landgerichtsprozess um die VW-Abgas-Affäre ist endgültig gescheitert. Die Positionen scheinen völlig verhärtet.

Eine Einigung im Bochumer Landgerichtsprozess um die VW-Abgas-Affäre ist endgültig gescheitert. Wie Kläger-Anwalt Dietrich Messler am Mittwoch sagte, will das beklagte Bochumer Autohaus dem Kläger, einem VW-Tiguan-Besitzer, kein Preisangebot mehr machen für eine Rücknahme seines Diesel. Das habe ihm der Anwalt des Autohauses am Mittwoch mitgeteilt. Somit wird Zivilrichter Ingo Streek am 16. März ein Urteil verkünden müssen. Folgt man seiner zum Prozessauftakt am 2. März geäußerten Rechtsauffassung (Mangel ja, aber kein erheblicher), ist mit einer Abweisung der Klage zu rechnen, so dass das Autohaus den Tiguan trotz seiner „Schummel-Software“ nicht zurücknehmen muss. Das aber war Ziel der Klage.

Kläger-Rechtsanwalt Dietrich Messler (vorn) und Richter Ingo Streek im Hintergrund.
Kläger-Rechtsanwalt Dietrich Messler (vorn) und Richter Ingo Streek im Hintergrund. © Ingo Otto / FUNKE Foto Services

Der Fall geht wohl in die Berufung

Das Platzen der Einigung kommt überraschend. Denn zum Prozessauftakt hatte der Anwalt des Autohauses freiwillig angeboten, dem Kläger ein Preisangebot zu machen. Das ist nun hinfällig. Der Fall geht wohl in die Berufung am Oberlandesgericht Hamm, eventuell sogar zum Bundesgerichtshof.

Das Scheitern einer Einigung hatte sich bereits Anfang der Woche abgezeichnet, nachdem das Autohaus auch mehrere Tage nach dem Prozessauftakt dem Kläger kein Preisangebot gemacht hatte.