Bochum. Wenn das Bundesverfassungsgericht ablehnt, bleibt den Religionskritikern noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Instanz.
- Immer wieder wird in Bochum am Karfreitag „Das Leben des Brian“ gezeigt
- Laut deutschem Feiertagsgesetz darf die Jesus-Satire an diesem Tag nicht gezeigt werden
- Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz entscheiden
„Unser Ziel ist es, auf Privilegien der Kirchen hinzuweisen und nicht generell alle christlichen Feiertage abschaffen zu lassen“, erläutert Martin Budich, von der Initiative „Religionsfrei im Revier“, gegenüber der WAZ. Fristgerecht hatte der Bochumer Anwalt Erich Eisel Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz in Karlsruhe eingereicht.
Es geht um die öffentliche Vorführung des Monty-Python-Klassikers „Das Leben des Brian“. Diese Jesus-Satire darf an Karfreitagen nicht öffentlich gezeigt werden. Im März verfolgten aber viele Menschen in der voll besetzten Riff-Halle im Bermudadreieck die Vorführung. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamm ein Bußgeldurteil des Bochumer Amtsgericht gegen Budich bestätigt und keine weiteren Rechtsmittel zugelassen.
Anwaltskosten werden übernommen
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Für die Religionskritiker kam das gerade recht, ermöglicht dieser Richterspruch doch den Gang zum Bundesverfassungsgericht. Bereits vorab hat der „Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten“ die Übernahme der Anwaltskosten zugesagt. Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile den Eingang der Verfassungsbeschwerde bestätigt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wäre die letzte Instanz
Damit, so erläutert Budich, der sich bereits seit Anfang der 70-er Jahre mit dieser Thematik beschäftigt und in Bochum als das Enfant terrible der Kommunalpolitik gilt, sei aber noch lange nicht sicher, ob das höchste deutsche Gericht sich auch tatsächlich mit dieser Angelegenheit befasst.
„Diese Bevormundung so vieler Menschen darf so nicht weitergehen“, sagt Budich kämpferisch. Sollte Karlsruhe sich nicht mit dem Feiertagsgesetz befassen wollen, sind die Akteure auch darauf vorbereitet. Die Gruppe möchte dann den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Die Straßburger, so die Aktivisten, seien dann die letzte Instanz. (mike)