Bochum. Weil dort in der Nacht zum Karfeitag getanzt wurde, soll der Bochumer Szene-Treff Riff 500 Euro Bußgeld zahlen. Im Blickpunkt: das NRW-Feiertagsgesetz.

Auf Brian folgt das Riff: Als erste Diskothek in Bochum nimmt die Bermudahalle den Kampf gegen das NRW-Feiertagsgesetz auf. Wie bei der Initiative „Religionsfrei im Revier“ soll ein Bußgeldverfahren dazu dienen, die umstrittenen Verbote an Karfreitag zu Fall zu bringen.

Gründonnerstag 2015 am Konrad-Adenauer-Platz: 1000 Besucher vergnügen sich am Vorabend des Feiertages im Riff. Allesamt verstoßen sie gegen das Gesetz. Denn das untersagt nicht nur am Karfreitag (bis Samstag um 6 Uhr), sondern schon am Gründonnerstag ab 18 Uhr „öffentlichen Tanz“. Dafür wird das Riff zur Kasse gebeten – quasi als Wiederholungstäter. Nachdem bereits 2014 ein Bußgeld über 750 Euro verhängt worden war, fordert die Stadt nun 1000 Euro. Das Riff legte Widerspruch ein.

Ein Zeichen setzen

Amtsrichterin Simone Bürschen begnügte sich am Donnerstag zwar mit 500 Euro – aber nur, weil es den nicht eben reich begüterten Riff-Schichtleiter Sascha Schippmann (41) als Verantwortlichen traf. Grundsätzlich gab das Gericht der Stadt Recht: Das Gesetz sei nun mal in Kraft; ein Verstoß müsse geahndet werden.

Es gelte, „ein Zeichen zu setzen“, entgegnet Leo Bauer, als Großgastronom u.a. Eigentümer des Riff. Nicht nur, dass die Diskos am Karfreitag dicht bleiben müssen. Nein: Das Tanzverbot mache den Clubs auch den Gründonnerstag kaputt. „Und das in einer Stadt, die sich mit Kultur, Nachtleben und Urbanität schmückt“, ergänzt Dirk Steinbrecher als Sprecher der IG Bermuda-Dreieck.

Yüksel: Gesetz nicht zeitgemäß

Das Riff mit seinem Anwalt Til Heene erwägt, das 500-Euro-Bußgeld anzufechten und vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Damit würden die Party-Macher dem Bürgerrechtler Martin Budich folgen. Für die wiederholte Vorführung des Monty-Python-Klassikers „Das Leben des Brian“ (vergangenen Karfreitag erstmals vor 250 Besuchern im Riff) war Budich vom Amtsgericht gleichfalls zu einem Bußgeld (hier 100 Euro) verdonnert worden: Für die Initiative „Religionsfrei im Revier“ der wunschgemäße Start auf dem Weg durch die Instanzen, um dem „verordneten Feiertags-Trübsinn“ juristisch zu begegnen. Das Brian-Verfahren ist derzeit vor dem Oberlandesgericht anhängig. Ziel der Kläger ist eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

„Gut möglich, dass am Ende tatsächlich die Gerichte entscheiden müssen“, sagt SPD-Landtagsabgeordneter Serdar Yüksel. „Bei aller Hochachtung vor der Arbeit der christlichen Kirchen“ stimme er den Gegnern zu, die das NRW-Feiertagsgesetz für überholt halten. „Die Verbotskultur passt nicht mehr in unsere Zeit. Wir täten gut daran, es zu ändern“, erklärte Yüksel im Gespräch mit der WAZ. Das „Beharrungsvermögen“ und der Einfluss der Kirchen auf die Landespolitik seien aber so groß, dass in Düsseldorf „derzeit keine große Sympathie für eine Änderung“ zu erkennen sei. Daher könnte letztlich das Bundesverfassungsgericht eine Güterabwägung vornehmen.