Bochum. Der Autobauer wehrt sich allerdings gegen höhere Abfindungen. Erste Verhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht Hamm beginnen am Donnerstag.

Für neun frühere Opel-Beschäftigte geht es am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht Hamm um viel Geld – im Einzelfall um hohe fünfstellige Beträge. Verhandelt wird über die Höhe von Abfindungszahlungen, die aus der Werksschließung Ende 2014 und den Vereinbarungen im Sozialtarifvertrag resultieren.

In insgesamt etwa 60 Fällen hat Opel zu geringe Abfindungen an schwerbehinderte ehemalige Mitarbeiter bezahlt, wie das Arbeitsgericht Bochum seit Anfang September 2015 entschieden hat (5Ca614/15). Den Beschäftigten stehe ein Abfindungsanspruch zu, der nach der vereinbarten Formel ohne Berücksichtigung der Schwerbehinderung zu berechnen sei.

Arbeitsgericht Bochum gab Klägern Recht

Opel hat Abfindungen bis zum frühestens Renteneintrittsalter gezahlt. Da das aber bei Schwerbehinderten schon früher eintritt als bei Nichtbehinderten, fallen die Abfindungen geringer aus. Dagegen klagten die Betroffenen und erhielten vor dem Arbeitsgericht Bochum Recht.

Nun wird am Donnerstag vor der 11. Kammer des LAG Hamm über die ersten Einsprüche der Adam Opel AG verhandelt. In allen 60 Fällen, in denen der Autokonzern in Revision gegangen ist, geht es nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschafts Bundes um zusätzliche Abfindungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro, durchschnittlich etwa 36 700 Euro pro Person. In einem Fall beträgt die Differenz zwischen der bislang bezahlten und der geforderten Abfindung fast 90 000 Euro.

Der Europäische Gerichtshof, das Bundesarbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Köln haben in der Vergangenheit entschieden, dass Schwerbehinderte wegen des früheren Renteneintritts bei den Abfindungszahlungen nicht diskriminiert werden dürfen.