Bochum. . Ein Ex-Opelaner klagt vor dem Arbeitsgericht auf eine Abfindung von 88.000 Euro. Zahlreiche ähnliche Prozesse hat der Autobauer schon verloren.
Für den Kläger geht es um viel Geld. Knapp 90.000 Euro brutto Abfindung will der frühere Opel-Mitarbeiter R. vom Autokonzern erstreiten, lediglich 6900 Euro hat er bislang bekommen. Am Dienstag wurde seine Klage vor dem Arbeitsgericht Bochum verhandelt.
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Entschieden hat der Vorsitzende Richter, Arbeitsgerichts-Direktor Christian Vollrath, noch nicht. Über die Berechnung der eingeklagten Abfindungssumme erwartet er vom Kläger noch einige Erklärungen. „Aber die Kammer neigt dazu, an der bisherigen Rechtsauffassung in diesem Haus festzuhalten.“
Es geht dabei um die Abfindungen für schwerbehinderte frühere Mitarbeiter. In mehr als 60 Fällen hat Opel in erster Instanz verloren und das Arbeitsgericht den klagenden Ex-Opelanern Recht gegeben. Das Unternehmen hat in allen Fällen Einspruch angekündigt. 48 Klagen vor dem Landesarbeitsgericht Hamm sind dazu bereits eingegangen.
Geringere Abfindungen für Schwerbehinderte
Zum Hintergrund: Opel zahlt Abfindungen an ehemalige Beschäftigte bis zum frühesten Renteneintrittsalter, damit diese 80 Prozent ihrer Nettogehälter erreichen. So ist es im 2014 ausgehandelten Sozialtarifvertrag festgelegt. Da der Renteneintritt aber bei Schwerbehinderten schon früher erfolgt als bei Nichtbehinderten, fallen die Abfindungen geringer aus. Im aktuellen Fall geht es um eine Differenz von drei Jahren. Im März 2017 könnte R. als Schwerbehinderter in Rente gehen, 2020 wäre sein regulärer Renteneintritt. Für diese Zeit klagt er insgesamt 88 000 Euro brutto ein, um auf die im Sozialtarifvertrag vereinbarte Summe von 80 Prozent des zuletzt gezahlten Nettogehalts zu kommen.
Grundsätzlich gibt das Arbeitsgericht auch diesem Kläger Recht, so gab Richter Vollrath in der mündlichen Verhandlung zu verstehen. Sein Haus schließt sich damit der gängigen Rechtsauffassung an: Der Europäischen Gerichtshofs und auch das Bundesarbeitsgericht (in einem Fall vom 17. November 2015) haben entschieden, dass Schwerbehinderte wegen des früheren Renteneintritts bei den Abfindungszahlungen nicht diskriminiert werden dürfen. Auch Opel erwartet im aktuellen Fall keine andere Entscheidung, wie der Anwalt des Unternehmens von der Frankfurter Kanzlei Baker & McKenzie klar machte: „Wir geben uns wenig Illusionen hin.“ (AZ 2CA1653/15)