Bochum-Langendreer. Bezirksvertretung Ost gibt grünes Licht für Denkmalbereichssatzung. Dadurch soll das historische Quartier in Langendreer-West geschützt werden.
Seit fast genau zwei Jahren wird an der Denkmalbereichssatzung für den Alten Bahnhof in Langendreer gebastelt. Die Untere Denkmalbehörde wirkte mit, ein externes Büro, und natürlich wurden auch die Anwohner und Eigentümer mit ins Boot geholt. Nun geht das Ganze in die entscheidende Phase. „Wenn alles gut läuft, soll die Satzung noch in diesem Jahr in Kraft treten“, sagt Burkhard Huhn von der Unteren Denkmalbehörde. Die Bezirksvertretung Ost gab in ihrer Sitzung am Donnerstag schon grünes Licht.
Nach dem Stadtparkviertel und dem Siedlungsbereich Stahlhausen ist das Quartier Alter Bahnhof der dritte Denkmalbereich in Bochum. Und offenbar ein „herausragendes Stück Stadt“, wie Yasemin Utku vom externen Büro für Städtebau, Denkmalpflege und Stadtforschung den Bereich bezeichnet. „Die Bebauung aus der Kaiserzeit hat eine hohe architektonische Kraft, die es zu schützen gilt“, sagt sie. Auch Burkhard Huhn findet es unbedingt erstrebenswert, „die wunderbare Bausubstanz zu erhalten“. Durch die Denkmalbereichssatzung wolle man „die Perle Alter Bahnhof dauerhaft zum Strahlen bringen“.
Handbuch für Eigentümer
Die Satzung soll das historische Erscheinungsbild des Alten Bahnhofs schützen und die Anwohner für die Besonderheit der Bausubstanz sensibilisieren. Auch die bauliche Weiterentwicklung des Quartiers wird mit der Satzung reglementiert und somit besser abgestimmt.
Ein Gestaltungshandbuch bietet den Hauseigentümern entsprechende Hinweise zum Umgang mit den Gebäuden, gibt aber auch wertvolle Tipps, wie man an unterschiedliche Fördertöpfe gelangt. Durch den bevorstehenden Stadtumbau Ost, der neben Werne auch den Alten Bahnhof aufwerten soll (wir berichteten), ergeben sich laut Burkhard Huhn einige Möglichkeiten, die weit über die übliche Förderung von denkmalgeschützten Häusern hinaus gehen.
Raum für individuelle Gestaltung
Den Eigentümern bleibt aber auch noch genügend Spielraum für die individuelle Gestaltung ihrer Häuser. Die vordere, sichtbare Fassade sei zwar geschützt, sagt Yasemin Utku, nach hinten raus könne man aber nach Belieben agieren.
Am Ende entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg
Der Beschluss der Bezirksvertretung Ost zugunsten der Denkmalbereichssatzung fiel einstimmig aus – bei einer Enthaltung.
Wenn auch noch der Ausschuss für Planung und Grundstücke (7. Juni), der Haupt- und Finanzausschuss (20. Juni) sowie am Ende der Rat (30. Juni) zustimmen, wird die Satzung zunächst einen Monat lang öffentlich ausgelegt, ehe sie schließlich der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt wird.
Die Gefahr eines nach Satzungsbeschluss möglichen Aufschlages auf Gebäudeversicherungen – wie von einigen Anwohnern befürchtet – sehen Yasemin Utku und Burkhard Huhn nicht. „Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass eine Versicherung dadurch teurer wird“, stellt Utku klar und empfiehlt, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern dann lieber die Versicherung zu wechseln.